Führerschein Klasse B (B, AM, L) = Stapler fahren?

4 Antworten

Soweit ich weiß muss man den Staplerschein noch extra machen. Schliesslich lernt man das beim normalen Führerschein ja nicht wie man mit einem Stapler richtig umgeht.

Moin,

zum Fahren auf nicht öffentlichem Firmengelände gilt:

  • Der Fahrer muss einen Staplerschein und eine SCHRIFTLICHE Beauftragung der Firma haben. Hier wird kein KFZ- Führerschein benötigt!

  • Auf öffentlichem Gelände bzw. der Straße darf der Stapler nur bewegt werden, wenn hierfür eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Der Fahrer muss die o.g. Kriterien erfüllen und dann geht der Streit der Gelehrten los! Laut Aussage einiger BG's darf man mit der Klasse L (beinhaltet in Klasse B) Stapler bis 7.5t Gesamtgewicht (ACHTUNG: NICHT TRAGKRAFT!!!!!!!!) fahren, wenn deren Höchstgeschwindigkeit UNTER 25 km/h liegt. Laut anderen BG's muss man dafür einen LKW FS (C / CE) haben. Selbst ein Ausbilder der Staplerfahrlehrer ausbildet rät, hier auf die örtlichen Verkehrsbehörden zu zu gehen und das zweifelsfrei zu klären, da das u.U. unterschiedlich gehandhabt wird. So rate ich es auch meinen Fahrschülern! Eine Rechtsprechung hierzu ist mir nicht bekannt!

Exakt kann ich es dir nicht sagen, aber das Staplerfahren findet meistens auf einem Betriebsgelände statt. Und dort gilt zwar auch die Stvo usw. aber auch ne Art Hausrecht. Und egal welche Beförderungsscheine bzw. Fahrerlaubnisklassen du schon hast, wenn die Firma einen Staplerschein verlangt, mußt du ihn vorweisen!

Du musst keinen Führerschein extra machen, sondern du musst eine Unterweisung auf so einem Gerät nachweisen. Dauert nur ein paar Stunden. Frag mal bei einem Staplerhersteller/ -händler nach.