Stafford-Schäferhund-Mischling als Kampfhund?
ich möchte wissen ob ein Stafford-Schäferhund-Mix nach der Erfurter Hundesteuersatzung als Kampfhund zählt, da ich mir überleg einen Welpen zuzulegen.
Der Staffordshire-Bull-Terrier ist als "gefährlicher Hund" audgezählt, der Schäferhund nicht. Jeoch sind auch "Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration mit anderen Hunden" einbezogen.
Bei den Welpen, von denen ich rede ist die mutter Stafford-Schäferhund-Mix und der Vater Schäferhund.
Zählen die Welpen noch als gefährliche Hunde, auch wenn die Mutter schon eine Kreuzung ist?
5 Antworten
Habe beim Steueramt angerufen und mich erkundigt. Bei der Mutter handelt es sich um die 1. Eltnergeneration. Da die Kreuzung in der 2. Elterngeneration (Großeltern der Welpen) auftrat und der Vater zu einer "nicht gefährlichen Rasse" zählt werden auch die Weplen als "nicht gefährliche Hunde" versteuert.
Kampfhunde gibt es nicht.Doch es gibt Menschen,die Hunde zu Kampfhunden machen.Kommt immer auf die Erziehung an.Ich glaube diese Mischung zählt jedoch zu den "Kampfhunden".
Nein, 1. Elterngeneration wäre es nur, wenn eins der Elternteile rein ist. Bezeichne den Hund einfach als Mischling oder Schäferhund Mischling, wir schon niemand merken.
ja! in dem Fall handelt es sich um die 1. Generation.
ich dachte bei den Welpen handelt es sich bereits um die 2.Generation, da die Mutter ein Mischling ist (somit 1.Generation) oder täusch ich mich?
Ich würd es nicht an die Große Glocke hängen... Sag einfach es seien Schäferhundmischlinge...
genau, die Kleine, die ich mir ausgesucht habe hat die Fellzeichnung vom Staffordshire. Bin gespannt, wie sie aussehen wird, wenn sie ausgewachsen ist.
naja--kommt jedoch auch aufs "aussehen" an--glaub net das die leute vom amt "blind" sind. "daumenhalt" :-)