Stadtwerke Ratenzahlung vereinbart und dann einen Stromanbieterwechsel

3 Antworten

Das ist rechtens, wenn Du wechselst wird der Restbetrag fällig, der mit dem vorherigen Partner bestanden hat.

SweatTechnique 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 20:30

Nur steht aber davon nichts in der Ratenzahlungsverinbarung drin. Es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass wenn man wechseln würde, der volle Restbetrag sofort fällig werden würde. Und eine Ratenzahlungs-Vereinbarung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung. So etwas kann man doch nicht einfach so brechen. Ich würde dazu gerne irgendwie ein wenig mehr hören als nur "das ist rechtens". Nichts wie ungut.

Liesche  26.04.2015, 18:15
@SweatTechnique

Es ist eben nur eine Vereinbarung, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine Vereinbarung ist kein Vertrag!

SweatTechnique 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 18:21
@Liesche

Aber mit Sicherheit ist eine Vereinbarung, wie sie mit Stromanbietern für eine Ratenzahlung abgeschlossen werden, ein Vertrag, denn aus ihnen resultieren bei nicht einhalten Rechtsansprüche bzw. Konsequenzen. Ausgenommen sind natürlich Vereinbarung wie zun Beispiel zu einem vereinbarten Date nicht zu erscheinen, oder einen geplanten Urlaub ausfallen zu lassen usw.

Inzwischen weiß ich auch bescheid. Ich habe ein Recht auf der Ratenzahlung bestehen zu bleiben und das abgezogene Geld wieder zurückzubuchen. Da wie mehrfach erwähnt in der verpflichtenden Vereinbarung in keinem der Punkte eine Bindung an den aktuellen Stromanbieter festgehalten wurde. Diese Vereinbarung (die Ratenzahlung) darf also vom Stromanbieter nicht einfach nach dem Motto "ich mach was mir gefällt" gekündigt werden.

Natürlich. Eine Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen der Stadtwerke. Du hast eine erbrachte Dienstleistung erhalten, die du nicht bezahlen konntest.

Jetzt der Wechsel zum billigeren Stromanbieter, was haben die Stadtwerke davon? Außer, dass sie jetzt einen Kunden weniger haben und Schulden haben. Die Forderung ist somit berechtigt. Inwieweit da eine Vereinbarung für Ratenzahlung bestand, kann hier aus deinem Text nicht entnommen werden. Ich kann aber kaum vorstellen, dass in dem Vertrag eine Wechsel eingeräumt wurde. 

SweatTechnique 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 22:01

Das ist überhaupt nicht "natürlich". Wie ich bereits hier unter einem anderen Kommentar deutlich machte, ist es unrechtmäßig gewesen die Ratenzahlung zu beenden, da keinerlei Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt bzw. vorlag. Weder beim Abschließen der Ratenzahlungsvereinbarung noch während des Gespräches oder auch nicht danach wurden wir darauf hingewiesen, dass wir keinen Anbieterwechsel vollziehen dürfen.
Deine völlig unsinnige und deplatzierte Frage was die Stadtwerke davon hätten, hättest du dir auch sparen können. Außerdem hatten die Stadtwerke keine Schulden, sondern wir hatten welche an die Stadtwerke, die wir - wie ich bereits zum wiederholten Mal erwähne - pünktlich, in Raten, am abzahlen waren.

Die Forderung ist somit unrechtmäßig gewesen und wir hätten auch ohne Probleme das Geld zurückfordern und die Ratenzahlung weiterlaufen lassen können. Haben das dann aber doch nicht getan. Warum und wieso ist Privatsache und darauf gehe ich nicht mehr ein.

Meine Frage war bereits geklärt. Monate verspätet noch etwas zu einer Frage zu schreiben, die bereits geklärt wurde, ist wie das Ausbuddeln einer Leiche, nur um ihr einen unnützen Rat fürs Leben zu geben. Also überflüssig!

Dass der bisherige Lieferant dann auf die sofortige Zahlung des offen stehenden Vertrages drängt, dürfte doch wohl normal sein. Wenn ihr nicht mehr Kunde der Stadtwerke seid, verlieren sie doch jedes Druckmittel diese Forderung auch durchzusetzen.

SweatTechnique 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 16:58

Warum sollte es "normal" sein? Und warum Druckmittel?

Wir haben eine Zahlung in Raten vereinbart, weil die Gesamtsumme unsere Zahlungsfähigkeit, bei weitem, übersteigt. Außerdem nur, weil wir den Anbieter gewechselt haben werden wir doch nicht augenblicklich zahlungsfähig. Wir haben ja keine Bank ausgeraubt und sind jetzt mit dem Geld auf der Flucht.

Und was den Vertrag bzw die Ratenbeiträge betrifft - die haben eine Einzugsermächtigung, daher wurden die (Raten-)Beiträge bisher sowieso immer pünktlich abgebucht und wir haben auch nicht vor unseren Teil des Vertrags zu brechen.

Ich weiß ja nicht was du für Menschen kennst oder wie das bei euch im Umkreis so "normal" ist, aber für uns ist, meine geschilderte geistige Einstellung "normal". Man begleicht seine Schulden ab.

Und wie gesagt, es ist weder im Vertrag notiert noch wurden wir darauf hingewiesen, dass wir beim Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung an den Stromanbieter gebunden bleiben.