Waschbecken zu niedrig - vermieter belangbar?
Hallo, hier hängt ein waschbecken zu niedrig und da stellt sich die frage, ob der vermieter das in korrekter höhe anbringen muss? (Freund google konnte mir nix dazu sagen)
Das ganze ist schon ein paar jahre alt, aber funktionstüchtig, daher würde uns die korrektur genügen.
Da haben wir natürlich bei der besichtigung nicht nachgemessen ;)
Achja, es handelt sich um ein reihenhaus zur miete!
Danke für eure antworten :)
4 Antworten
Wenn ihr die Wohnung so übernommen habt, ist der Mieter nicht verpflichtet. Du könntest allerdings das ok vom Vermieter holen, es selbst ändern (lassen) zu dürfen.
Ich habe keine ahnung . Aber guck doch einfach im Mietsvertrag nach oder frag infach den Vermieter ob er es ändern kann oder ob du das mach kannst. Fragen ist immer noch die beste möglich keit er kannja nur ,,nein´´ oder ,,ja´´ sagen.
Viel Glück
Im mietvertrag steht dazu ja nichts.
Nein, der Vermieter muss da nichts korrigieren. Ihr habt die Wohnung doch vor dem Einzug besichtigt und sie so genommen wie sie ist.
Richtig wie gesehen.
Allerdings muss die vorhandene einrichtung samt sanitärer anlagen ordnungsgemäß eingebaut worden sein, soviel konnte ich im mieterrecht finden.
Ob die höhe individuell wählbar ist (rein rechtlich) weiss ich aber nicht! Schließlich leben wir im "Norm- Deutschland"
In der Regel werden Waschbecken in einer Höhe zwischen 80 und 85 cm eingebaut.