Wer Haftet bei Sachschaden eines Schülers an einem anderen im pausenhof?
Unser Sohn hat ohne Absicht ein Mädchen aus seiner Klasse angerempelt.Sie ist hingefallen und ihr Brillenbügel ist kaputt. Am Nachmittag hat die Mutter des Mädchens bei uns angerufen und erst dann haben wir erfahren das die Brille kaputt ist. In der Schule hat das Mädchen die kaputte Brille nicht gemledet. Jetzt will die Mutter dass wir zahlen aber muss das nicht eigentlich die Schule???
12 Antworten
Die Schule wäre hier haftbar zu machen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das dürfte 1. aber schwer nachweisbar sein und 2. nur der Fall sein, wenn es keine Aufsichtsperson gab. Es ist eben nicht jede Rangelei unter Schülern zu verhindern - trotz Aufsicht.
Du schreibst nicht, wie alt Dein Sohn ist. Darauf kommt es aber an. Wenn er älter als 7 ist, kann er grundsätzlich selbst haften. Je älter er wird, desto wahrscheinlicher ist das. Er ist dann "deliktfähig", muß also selbst für das haften, was er anrichtet. Keinesfalls stellvertretend seine Eltern. Da die Haftpflichtversicherung aber auch die Kinder mit abdeckt, dürfte die Haftpflicht hier einen fahrlässig verursachten Schaden übernehmen. Wohlgemerkt für ihn, nicht für seine Eltern.
Die Schule haftet nicht für Schäden, die Euer Kind einem anderen Kind zufügt. Euer Kind muss, sofern es "schuldhaft und widerrechtlich" einem anderen einen Schaden zufügt, dafür geradestehn. Da der Schaden durch Unachtsamkeit verursacht wurde, wird Eure Privathaftpflichtversicherung die Angelegenheit prüfen, berechtigte Ansprüche befriedigen und unberechtigte Ansprüche für Euch abwehren. Ihr solltet daher den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung melden.
In der Schule ist die Haftpflichtversicherung der Schule zuständig. Dafür gibt es eine Pausenaufsicht, die dafür sorgen soll, dass es dazu nicht kommt. Eure private Haftpflicht wird den Schaden mit genau dieser Begründung ablehnen. Das heißt aber auch, dass ihr persönlich nicht haften müsst.
Ich kann gar nicht nachvollziehen, was die Schule damit zu tun hat. Haftet das Kino, wenn es im Foyer, bei der Nachmittagsvorstellung passiert wäre, oder der Bäcker, beim Brötcheneinkauf. Meldet es Eurer Haftpflichtversicherung, dafür ist die doch da.
Ich kann gar nicht nachvollziehen, was diue Schule damit zu tun hat. Haftet das Kino, wenn es im Foyer, bei der Nachmittagsvorstellung passiert wäre, oder der Bäcker, beim Brötcheneinkauf. Meldet es Eurer Haftpflichtversicherung, dafür ist die doch da.