Unfall - Schaden am Feld - Was für Kosten kommen auf mich zu?
Hallo!
Bin letzte Woche von der Strasse abgekommen und in einem Feld "gelandet". Die Polizei meinte, der Landwirt könne den Schaden an seinem Feld bei mir geltend machen. Die Versicherung zahlt nicht, weil ich den Unfall aus deren Sicht fahrlässig verursacht habe.
Jetzt meine Frage: Was kosten ~15 m² Feld? Wie teuer wird der Spass ungefähr werden für mich? Kennt sich da wer aus?
Danke schonmal...
9 Antworten
Den Schaden, den du mit deinem Fahrzeug jemand anderem zufügst, zahlt deine Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da. Der Bauer wird also sein Geld bekommen, sofern er überhaupt etwas fordert.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann dich die Versicherung mit bis zu 2500 Euro in Regress nehmen. Bis zu dieser Höhe musst du dann also den Schaden selber tragen.
Was ist denn eigentlich vorgefallen?
Nun, ehrlich gesagt, halte ich das auch für grob fahrlässig. Wenn du anderer Meinung bist, dann musst du dich von der Versicherung verklagen lassen, sofern sie dich für ihre Schadensersatzleistungen an den Bauern in Regress nehmen will.
Wenn allerdings der Bauer nichts fordert, dann muss ihm die Versicherung auch nichts zahlen und dann gibt es natürlich auch keine Regressforderungen.
Naja, das kommt drauf an. War es denn einfach nur Acker, oder war schon etwas darauf angebaut? Und wenn ja, was? Im schlimmsten Fall musst du dem Bauern den Ernteausfall ersetzen. Dem Feld selbst kann ja, außer ein paar Furchen, nicht viel passiert sein. Da fährt man dann einmal mitn Pflug drüber und schon isses wie neu.
Am besten nimmst du von dir aus Kontakt mit dem Bauer auf und entschuldigst dich aufrichtig und bringst ihm ne Flasche Korn vorbei. Die Leute vom Land sind da nich so pingelig....
da kommt ein sachverständiger und schätzt den schaden: ernteausfall 30 ct pro m2,verunreinigungen durch öl,glas,kunsttoffteile wird teurer.
. Die Versicherung zahlt nicht, weil ich den Unfall aus deren Sicht fahrlässig verursacht habe.
die Versicherung (Haftpflicht) muss bezahlen!!!! deswegen ist die Haftpflicht auch eine Pflichtversicherung wenn man ein Kraftfahrzeug anmeldet.
die Haftpflicht muss auch bezahlen wenn du "vorsätzlich" gehandelt hättest (nur dann wird Regress gefordert)
Ja, das bedeutet dann, dass ich den Schaden nicht gleich und direkt an den Bauern zahle, sondern ein paar Wochen später an die Versicherung. - Zahlen muss ich so oder so!
Ich hätte nur gern vorher ungefähr wissen wollen, was da auf mich zukommt...
du musst gar nichts zahlen,nur die versicherung,das einzige was ist deine prämie steigt
kommt darauf an was du alles hinterlassen hast. Wird das Feld für Tiere bewirtschaftet und Glassplitter sind vorhanden muss Erde ausgetauscht werden, das gleiche gilt für Öl und Batteriesäure. Da kommen schnell ein paar 100 Euro zusammen
bei unserer Weide hat sich ein Autofahrer nachdem er das Zufahrtstor "umgelegt" hat mit seinem Auto aufs Dach gelegt. Überall waren Glassplitter usw. Da war damals Feuerwehr mit im Einsatz um alles abzusuchen. Der Gesamtschaden lag bei 1800 Euro allein für Säuberung. Auto Totalschaden
1800 eus? Auf ner Wiede... Ich bin schockiert
Das Feld, in das ich reingesemmelt bin, gehört nem Biobauern, was er da genau anbaut, weiss ich nicht - sieht aus, wie Gras? Feuerwehr war auch auf dem Feld beschäftigt, ja. Denn Glassplitter und Öl hab ich auch gelassen :( ....
würde mal vorschlagen fahre zu dem Bauern hin, bring "Fresskorb" also Korb mit Lebensmittel hin und frage ihn danach. Eventuell war es freiwillige Feuerwehr und es läuft auf Kasten Bier für Mannschaft raus. Mach das alles bevor Rechnung erstellt wird.
das ist haftpflichtschaden und die müssen zahlen,deshalb ist sie ja pflicht,ohne die kannst nicht mal auto zulassen
Ich war unaufmerksam und hab versucht, mein Handy aus meiner Tasche zu fischen. Dabei bin ich mit 40 km/h zu viel (also mit 120) aus der Kurve geflogen. Dabei muss es mich wohl (laut Polizei) viermal überschlagen haben... Und als die Polizei kam hatte ich 0,02 prom. - hatte vorher ein Bier getrunken :(
Das ganze nennt die Versicherung "grobe Fahrlässigkeit"