Spiegel weg nach Waschanlage
Hallo liebe Community,
vor einer Woche war ich bei uns im Nachbarort in der Waschanlage und nach dem Waschvorgang war mein linker Außenspiegel weg. Ich sprach mit dem Besitzer und die erste Aussage war "Ich hab da keine Versicherung ..."
Nach langer diskutiererei hab ich dann gesagt okay was kostet es ? Er sagte: "Ja, das wird so 150 Euro kosten ungefähr sowas ..."
Alles klar naja ... 1 Woche später (gestern) bekam ich eine Rechnung in höhe von 500,- Euro für den Spiegel ... ich kontaktierte ihn wiederum und er sagte: "Ja den musste ich direkt bei Ford bestellen und war dann halt so teuer, ist ja auch nicht billig das ganze"
Jetzt soll ich das Geld überweisen. Muss ich das ? Wie ist da die Rechtslage ? Müsste er nicht eine Haft"Pflicht" - Versicherung haben um eine Waschanlage zu betreiben ?
Liebe Grüße Benni
3 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe ist der Spiegel am Auto jetzt ausgetauscht. Das versetzt Dich in ein günstigere Position.
Wenn ein Fahrzeug während des Waschvorganges beschädigt wird haftet in bestimmtem Umfang der Waschanlagen-Betreiber. Hierzu solltest Du mal dessen AGB lesen. Es gibt dazu auch einschlägige Rechtssprechung.
Ich meine, dass er für den Schaden aufzukommen hat. Wenn ein Aussenspiegel während des Waschvorganges abgerissen wird hat das nichts mehr mit einem normalen Betrieb der Waschanlage zu tun - bei abgerissenen Antennen und Wischerblättern kann die Sache dagegen anders aussehen.
Da der Schaden bereits behoben ist würde ich den von ihm geforderten Reparaturbetrag auf keinen Fall bezahlen. Wenn er der Meinung ist, dass er ihm zustehen würde, soll er ihn einklagen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er dies jedoch nicht tun wird - er wird wissen, dass er für den Schaden aufzukommen hat. Wenn Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hast, kommt diese dafür auf. Dort bekommt man i.d.R. auch eien telefonische Beratung. Wenn Du keine hast wird es Zeit eine abschließen (gilt natürlich nicht mehr für diesen Fall).
Normalerweise schon, nennt sich Betriebshaftpflicht. Wenn diese nicht gegeben ist, muss er es halt aus der Kasse zahlen, ich hoffe, dass über den Schaden ein schriftliches Papier gibt, wo auch der Inhaber die Anerkennung unterschrieben unds anerkannt hat, Zeugen wären auch nicht schlecht, sonst könntest du auf dem Schaden sitzenbleiben.
Über den Schaden gibt es ein Schriftliches Papier aber darin konnte ich nicht rauslesen dass deutlich wird dass der Schaden aus der Waschanlage stammt.
Aber die Frage ist auch er sagt 150,- Euro und dann sind es 500,- ohne mich darüber zu informieren. Das wäre ja wie wenn ich ein Auto Kaufen will wo noch geliefert werden muss und er sagt ja 20.000 Euro wird er kosten, bestellt, und dann kostet er doch 60.000 Euro ...
Ich muss sagen ich verstehe das nicht ganz . Mir stellen sich folgende Fragen.
1) Warum hat ER den Spiegel besteltl und nicht du? 2) Warum musst du Ihm das Geld zahlen?
Ist es nicht so, wenn dein Auto in Seiner Waschanlage kaputt geht, fährst du zur Werkstatt, lässt es reparieren und dann schickst du Ihm die Rechnung, er begleicht Sie entweder Zivilrechtlich bar oder reicht es bei seiner Versicherung ein?
Gruß KBS880
Es ist eine Automobilverkaufen inkl. Werkstatt und Waschanlage, daher hab ich bei ihm gleich machen lassen.