Spiegel abgetreten, was nun?

8 Antworten

Bin ich nun VERPFLICHTET - den Schaden meiner Versicherung zu melden?

Natürlich nicht.

Auf Hochstufung (Teilkasko) hab ich nun wirklich nicht Lust

In der TK gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt und somit auch keine Rückstufung.

Was bitte hast Du denn für einen Berater/Makler/für eine Versicherung, die Dir eine SF-Klasse im Baustein TK untergejubelt haben.

Das macht nicht einmal der Marktführer, und der soll eine von den schlechten sein, wird hier oft behauptet.

Und SB, war bestimmt Deine Idee.

Vielleicht hat der Täter ja etwas in der Geldbörse und kann sich am Schaden beteiligen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lasse dir von der Polizei den Namen des Schadensverursachers nennen. Dann kannst du ihn auffordern dir den Schaden zu zahlen.

In der Teilkasko gibt es gar keine Hochstufung. Da zahlst du IMMER 100 %.

Und wenn der Schädiger bekannt ist, musst du eben Schadensersatz verlangen. Leider ist bei diesen Vandalen meistens nichts zu holen.

Damit hat die Polizei nichts zu tun. Sie ermittelt nur wegen der strafbaren Sachbeschädigung.

Hallo

nun ja wenn du Glück bzw eine entsprechenden Vertrag hast übernimmt die Teilkasko denn "Glasbruch".

Spiegelglas ist in 5 Minuten erneuert und das Gehäuse geht evtl. per Smartrepair aber Gehäuse in denn "gängigen" Farben findet man Gebraucht.