Sachbeschädigung von Eigentum auf Party.. Wer haftet?
N'abend zusammen!
Dieses Wochenende wurde auf einer Party einer meiner Lautsprecher versehentlich von einer angetrunkenen Person von einem Regal heruntergeworfen, sodass er stark beschädigt wurde (keine Person wurde verletzt!). Der relativ neue Lautsprecher hatte einen Preis von knapp 300€ und nun will der Verantwortliche nicht für den Schaden aufkommen und ist allgemein relativ unkooperativ. Die Veranstaltung hat zudem nicht bei mir zu Hause, sondern bei einem Bekannten stattgefunden. Deswegen weiß ich nicht, ob ich überhaupt Anspruch auf Schadensersatz habe oder selbst haften muss (quasi weil ich ja mein Eigentum freiwillig an einen anderen Ort befördert und zur dort Verfügung gestellt habe). Ich will die Person auch nicht wegen den 300€ verklagen oder ähnliches, aber vielleicht würde ja einfach seine Versicherung zahlen? Ich weiß, die Summe ist jetzt nicht dramatisch aber jucken würde es trotzdem in meinem Geldbeutel...
Zeugen gab es übrigens genügend und der Lautsprecher war per Aufkleber als mein Eigentum gekennzeichnet.
Wer haftet also nun?
6 Antworten
Dieses Wochenende wurde auf einer Party einer meiner Lautsprecher
versehentlich von einer angetrunkenen Person von einem Regal
heruntergeworfen, sodass er stark beschädigt wurde (keine Person wurde
verletzt!)
Das beißt sich aber hiermit:
Sachbeschädigung
...ist eine Vorsatztat und liegt hier nach deiner Schilderung nicht vor. Polizei ist außen vor.
Der relativ neue Lautsprecher hatte einen Preis von knapp 300€ und nun
will der Verantwortliche nicht für den Schaden aufkommen und ist
allgemein relativ unkooperativ.
Hast du Name, Anschrift von ihm und Zeugen für deinen Standpunkt? Dann Mahnung hin (Einwurfeinschreiben), 2 Wochen Frist und wenn die verstreicht gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Kündige dass auch in der Mahnung so an und fordere ihn auf sich an seine Versicherung zu wenden, wenn er nicht selbst zahlen will.
Vielleicht überlegt er sich dann.
aber vielleicht würde ja einfach seine Versicherung zahlen?
Du hast einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Verursacher des Schadens. Ob der versichert ist oder nicht, ist für deine Belange erst mal nicht relevant.
Wer haftet also nun?
Der Verursacher.
Der Verursacher haftet nach BGB Paragr. 823!
Der der es beschädigt hat, aber wenn du ihn nicht anzeigen willst dann wohl keiner
ok, trotzdem danke
Ich müsste ihn also bei der Polizei wegen Sachbeschädigung anzeigen, ok .. deckt seine Haftpflichtversicherung den Betrag? Man darf nicht vergessen, dass er unter Alkoholeinfluss stand.
Du brauchst Zeugen! Ob er dabei betrunken war, spielt wohl keine Rolle. Aber das sagt dir genau die Polizei
Zeugen sind kein Problem.. hab fast 20
Du kannst ihn anzeigen, Vorsatz ist bei Sachbeschädigung nicht notwendig.
Wenn er denn eine Haftpflichtversicherung hat, würde diese in diesem Fall leisten.
Hat er keine muß er selbst zahlen.
Ich fürchte, der Verkäufer. Er hätte wissen müssen, daß seine Kunden mit Alkohol nicht umgehen können. Viel Glück.
Das bei einer Party Dinge kaputt gehen ist doch normal.
Der Veranstalter der Party ist meines Erachtens voll Haftbar für Schäden.
Das sind alles erwachsene Menschen. Der Gastgeber stellt trinken bereit ( sonst währe er kein guter Gastgeber einer Party), aber trinken tun immer noch die Gäste. Wenn jemand nicht in der Lage ist sich selbst einzuschätzen kann man nicht dem Gastgeber die Schuld geben
Schuld nicht...aber er muss damit rechnen das immer so einiges über die Ruder läuft .
Wenn die es schlau anstellen, könnte eine Versicherung für den Schaden aufkommen.
PS : früher auf andere Party `s hatten wir schon Parkettboden verschrottet und anderes mehr :-)))
Wie kommst Du denn darauf, dass der Veranstalter haftet?
Doch schon mal gar nicht auf einer privaten Party.
Genau Super Idee ...Meine durch mir verursachten voll besoffene Gäste richten Schäden auf meiner Party an und werden dann hinterher zu Kasse gebeten....haha..Spitze...
Hat nicht der Gastgeber dafür zu sorgen das sich die Gäste benehmen ^^ ...dann darf er sich nicht Wundern ..( besonders wenn ich denen hochprozentiger Alkohol anbiete )
Naja das war aber einfach im privaten Rahmen mit ca. 20 Personen, den Veranstalter will ich nicht angehen. Höchstens den Verantwortlichen.
Wenn der Veranstalter harte Getränke austeilt darf er sich nicht wundern , das ein paar angetrunkene Gäste was demolieren.
Wenn ich Schnaps trinke, haftet derjenige, der ihn mir ausgeschenkt hat, für Schäden die ich verursache?
Auf welchem Planeten lebst Du?
... genauso die >Gerichte hier bei uns immer wieder, besonders wenn es Tote gibt!
Sogut kenne ich mich da nicht mehr aus, ich kenne nur so Grundgesetze