Spicker auf der Toilette - viele "verdächtige"?
Vor einigen Stunden haben wir eine Prüfung geschrieben. 40 Minuten vor Schluss hat der Dozent wohl einen Spicker auf den Toiletten gefunden. Nun ist es so, dass von den 26 Prüflingen mindestens 20 in der Zeit auf Toilette waren. Die anderen haben mir jetzt ein wenig angst gemacht. Kann es sein, dass die Dozenten die ganze Prüfung für nicht gültig erklären oder alle die die auf der Toilette waren durchfallen lassen ?
Wenn er das macht, kann man dagegen vorgehen? Schließlich kann er ja nicht alle unter Generalverdacht stellen. Er hat sogar noch mit möglicher Exmatrikulation gedroht.
7 Antworten
Also alle durchfallen zu lassen wäre nicht gerechtfertigt, die Prüfung zu wiederholen wäre meiner Meinung das sinnvollste, da dann keiner einen Vorteil durch den Spicker erlangen kann!
Hallo Aimie. Sei beruhigt, so schlimm wird es wahrscheinlich nicht kommen. Betrugsfälle sind das täglich Brot von Dozenten. Würde man jedem Versuch so hart nachkommen, dann hätte die Hochschule nur noch damit zu tun, Klausuren zu wiederholen.
Eine einfach Lösung des Dozenten wäre: prüfen, welche Inhalte in der Klausur geholfen haben und diese Aufgabe(n) dann aus der Gesamtbewertung streichen. Wenn überhaupt. Was mich eher wundert: binnen wahrscheinlich 90 Minuten Klausur und dann auch noch 40 Minuten vor Abgabe (also insg. 1h Klausurzeit) gehen 20 Leute auf's Klo? Was ist da los? Blasenschwäche?
Betrugsversuch - entweder lässt er diese Klausur für Ungültig erklären und lässt Neu schreiben.
Er kann nicht alle 20 durchfallen lassen. Er kann aber die Prüfung wiederholen, weil sie nicht unter gleichen Bedingungen für alle stattgefunden hat!
Wenn er herausfindet von wem der Zettel war (z.B. Handschrift) kann der Schuldige exmatrikuliert werden, sofern das die Studienprüfungsordnung vorsieht.
Wenn 20 von 26 Studenten die Chance auf einen unfairen Vorteil hatten, dann lief die Prüfung nicht unter gleichen Bedingungen ab und eine Wiederholung ist gerechtfertigt.
Ist eher so, dass einzelne Schüler auf eine Wiederholung klagen könnten als anders herum.
Auf welcher Basis denn? Und wie sieht das aus, mit Spickzetteln, die Inhaltlich nichts mit der Prüfung zu tun haben? Ich brauch diese verdammten Punkte, es ist doch nicht meine Schuld wenn jemand zu dumm ist seine Spicker zu verstecken!