Spesen/Spesenvorschuss?

2 Antworten

Den Vorschuss erhältst Du, damit Du nicht in Vorleistung treten musst. Du wirst Deine Spesen ja sicherlich regelmäßig abrechnen müssen und bekommst das Geld dann immer erst Rückwirkend.

Und ja. Beim Ausscheiden musst Du den Vorschuss zurück zahlen bzw. Er wird mit ausstehenden Spesen verrechnet.

Der Vorschuss ist im Prinzip ein zinsloses Darlehen von Deinem Arbeitgeber.

MiauMio1234 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 13:13

OK. Vielen Dank.

was passiert wenn man 2 Monate dort ist und gekündigt wird dann wäre keine Rückzahlung fällig ?

Nur ein bsp. kann ja immer was nicht passen am Anfang.

emib5  02.11.2018, 13:19
@MiauMio1234

Vergiss doch einfach mal die zwei Monate.

Du wirst in irgend einer Form eine Spesenabrechnungen oder eine Reisekostenabrechnung machen müssen.

Dann bekommst Du Deine Spesen ausbezahlt.

Wenn Du nach zwei Monaten wieder gehst (oder nach 2 Jahren, das spielt keine Rolle), dann musst Du den Vorschuss (der im Prinzip ein Kredit ist) zurück zahlen. Oder er wird mit Spesen, die Dir zustehen, verrechnet.

Außer Spesen nichts gewesen.