Sperrfrist für Waldverkauf
hallo
habe vor 4 Jahren Wald gekauft .Möchte diesen jetzt verkaufen.
Meine Frage
Gilt die Sperrfrist für Wald 10 Jahre wie bei Immobilien ????
DANKE FÜR HILFREICHE ANTWORTEN
4 Antworten
´Wald kaufen´ bedeutet ja nicht, die Bäume gekauft zu haben, sondern auch das Grundstück, auf dem sie stehen.
Denn sonst hättest du nicht gekauft, sondern gepachtet.
Du meinst vermutlich die Spekulationsfrist, oder? Auch der beim Verkauf von Forstflächen anfallende Gewinn ist zu versteuern.
danke
das heist ich muss denn vollen Betrag denn ich bekomme versteuern . wie hoch ist der habe damals ja schon 3,5 % Grunderwerbssteuer bezahlt kann ich verkaufen oder muss ich Spekulationsfrist von 10 Jahren einhalten
Für den VERKAUF gibt es keine Sperrfrist.
Die Sperrfrist gilt nur für eine (Eigenbedarfs-)Kündigung nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch ist die Länge der Sperrfrist in den Bundesländern verschieden.
Wie es aber mit der Spekulationssteuer aussieht kann ich dir nicht beantworten.
BEI IMMOBIELEN GILT EINE SPERRFRIST VON 10JAHREN WEGEN SPEKULATION
GILT DAS AUCH FÜR WALD
Sperrfrist bei Immobilien (denke, auch bei Wald) gibt es NICHT.
Bei Immobilien musst Du allerdings, und das meinst Du sicherlich, den Gewinn aus dem Verkauf, wenn er innerhalb 10 Jahren erzielt wird, voll versteuert werden