Sperrfrist beim Arbeitsamt wegen Umzug mit Kleinkind?

2 Antworten

Im Internet kannst du mal eingeben ,, Kündigen ohne ALG - 1 Sperre ",da kannst du nachlesen was als wichtiger Grund ohne eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit angesehen wird !

Sollte eine Sperrzeit erfolgen dann sofort in Widerspruch gehen und den Kündigungsgrund nochmal ausführlich darlegen,dann wird evtl.anders entschieden.

Aber davon mal abgesehen,wenn du der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung stehen kannst,dann würde dir eh kein ALG - 1 zustehen,dann müsstest du beim Jobcenter ALG - 2 ( Sozialgeld für Kinder unter 15 ) oder besser Hartz - lV beantragen.

Das könntest du auch wenn du ALG - 1 bekommen könntest,aber doch eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt würde,dann könntest du beim Jobcenter Leistungen beantragen,aber auch hier würdest du dann eine Sanktion deiner Regelleistung von 30 % über 3 Monate bekommen.

Zur Regelleistung für den Lebensunterhalt von derzeit 409 € käme dann bei dir normalerweise auch noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu und von dieser Summe würdest du dann über 3 Monate 30 % weniger bekommen.

Solltest du an deine Eltern Miete bezahlen müssen würde das in der Regel von der Warmmiete pro Kopf berechnet,also mal angenommen deine Eltern würden 800 € Warmmiete zahlen und alleine leben,dann kommen 2 Personen dazu,dann läge der sogenannte KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 €,es kämen dann also bei dir und deinem Kind jeweils 200 € zum Bedarf dazu.

Wie hoch der Mehrbedarf ausfallen würde kommt auf das Alter und die Anzahl der minderjährigen Kinder an,würde dein Kind noch unter 7 Jahre alt sein liegt der Mehrbedarf bei 36 %,ab 7 dann bei nur noch 12 %,berechnet aus deiner Regelleistung.

Deinem Kind stünde derzeit eine Regelleistung von 237 € zu,wenn es noch keine 6 Jahre ist,ab 6 - 13 wären es derzeit 291 € + den evtl. KDU - Kopfanteil,auf diesen Bedarf wird aber das volle Kindergeld und Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt angerechnet.

Würde dein Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können,dann würde es nicht mehr zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehören,du würdest dann also kein Geld mehr fürs Kind vom Jobcenter bekommen.

Sollte dein Kind dann mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf nach dem SGB - ll haben,dann würde der übersteigende Betrag dem Kindergeld zugerechnet und dann als dein Einkommen auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Hättest du dann außer diesem nicht mehr benötigtem Kindergeld kein weiteres Einkommen,dann könntest du von diesem Betrag dann min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen,dass Jobcenter dürfte dann also min.diese 30 € nicht mindernd auf deinen Anspruch anrechnen.

nur weil du keinen partner hast, hat das kind ja sicher einen vater. bevor du also über einen umzug nachdenkst mit kind, solltest du mit den vater darüber reden ob er überhaupt einverstanden ist.  ansonsten kann die sache ganz schnell für dich nach hinten los gehen.

ansonsten nennst du momentan keinen grund warum du ohne sperrfrist umziehen solltest und warum dir die sperrfrist erlassen werden sollte. du hast einen unbefristeten arbeitsvertrag, dein kind ist in betreuung in der zeit und du würdest dich bedürftig machen.

günstiger wäre es sich arbeit in der gemeinde der eltern zu suchen und von dort aus dann umzuziehen und alles zu klären. so würdest du von einem arbeitgeber zum nächsten einfach nur wechseln.

frage die sich dann stellt: wie organsisiert du und zahlst du den umgang für vater und kind. du willst 100 km distanz aufbauen.

Sabrina19912016 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 09:50

Danke für die Antwort, also muss ich mich wohl erst erkundigen bzw einen guten Grund nennen um die sperrfrist umgehen zu können. Über eine neue Arbeit mache ich mir keine Gedanken, ich habe Kontakte in der Großstadt und würde schnell was neues finden. Die Sorge war nur das ich wahrscheinlich nicht sofort einen Kita Platz bekommen werde.. Da muss ich wohl doch erstmal den kleinen zur Oma geben.

Und ich hätte villeicht auch erwähnen sollen das ich mit dem Vater von meinem Kind alles besprochen habe. Er meinte wenn er die Möglichkeit hätte wieder zur Familie zu gehen würde er es auch so tun. 

Aber danke für die Antwort!