Spendenquittung an einen Verein - wie verbuche ich das?
Moin,
seit diesem Jahr habe ich freiwillig zum Regelunternehmer gewechselt und berechne dementsprechend Umsatzsteuer auf meine Rechnungen.
Soweit so gut, nun habe ich für einen Verein ein Programmheft erstellt, bei dem vorab klar war, dass ich dafür 40h Arbeitszeit in Rechnung gegen eine Spendenquittung stellen werde.
Nun meine Frage, ich habe in 7 Jahren Selbstständigkeit schon mehreren Vereinen auf diese Art geholfen. Und jedes Mal hört man eine andere Art von Lösung.
Was ist richtig?:
Lösung 1:Rechnung stellen, an Verein schicken, vollen Betrag bezahlt bekommen und wieder zurück überweisen? (für Betrag x dann aber Umsatzsteuer bezahlen).
Lösung 2: Rechnung stellen, den Betrag aber in der Rechnung nullen und darauf hinweisen, dass die Rechnung gegen eine Spendenquittung genullt wird? Und trotzdem den Geldfluss auf den Konten haben? ( so müsste ich dafür keine Steuern zahlen)
Danke für eure Hilfe :)
3 Antworten
Rechnung stellen - sich diese bezahlen lassen - Umsatzsteuer abführen - danach den Bruttobetrag spenden - alles in Ordnung.
egal welcher Weg:
die Umsatzsteuer ist vopn DIR an das Finanzamt zu bezahlen, die 40 Stunden sind als Umsatzerlös zu erfassen
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Aufwandsspende - oder Rücküberweisung des Rechnungsbetrages
Aufwandsspende
Der Grundgedanke bei einer Aufwandsspende ist: Der Spender hat einen Zahlungsanspruch. Würde er die Zahlung erhalten und danach zurückspenden, läge eine Geldspende vor. Die Aufwandspende kürzt diesen Vorgang einfach nur ab - schon der Auszahlungsverzicht wird als Spende behandelt. Die Aufwandspende ist deswegen nur eine Sonderform der Geldspende. Bei dem Verzicht auf den Ersatz der Aufwendungen handelt es sich also nicht um eine Spende des Aufwands, sondern um eine Geldspende, bei der entbehrlich ist, dass Geld zwischen dem Zuwendungsempfänger (steuerbegünstigter Verein) und dem Zuwendenden (Vereinsmitglied) tatsächlich hin- und herfließt.
So kann auf die Auszahlung einer Vergütung (z. B. für erbrachte Arbeitsleistung) bedingungslos verzichtet werden - gegen Spendenbescheinigung.
Da kein Geld fließt, sind Aufwandsspenden missbrauchsanfällig. Deswegen stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung strenge Anforderungen.
Die Rechnung muß vorliegen und auf ihr muß vermerkt sein, daß Du auf die Auszahlung verzichtest und den Rechnungsbetrag spendest. Dieser Verzicht muß innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Der Verein muß auch tatsächlich über die entsprechenden Geldmittel (Bar oder auf einem Konto) verfügen, um die Rechnung bezahlen zu können; das ist gerade bei kleinen Vereinen oft nicht gegeben.
Die Spendenbescheinigung ist, auf der nach amtlichen Muster zu erstellenden Zuwendungsbestätigung, als Aufwandsspende zu kennzeichnen und es kann der Betrag inkl. Umsatzsteuer bescheinigt werden.
Gerade im Zusammenhang mit einer Aufwandsspende weise ich darauf hin, daß die Zuwendungsbestätigung auch wirklich nach vorgeschriebenem Muster erstellt wird (nichts selbst Gebasteltes - wie das oft gemacht wird)
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=CC8720025984E69BC420
Bei: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ist "Ja" anzukreuzen.
Rücküberweisung
Der Verein zahlt die Rechnung und Du spendest den Betrag wieder zurück; der Verein geht natürlich immer das Risiko ein, daß Du nicht oder nicht alles zurücküberweist; eine Verpflichtung darf nicht bestehen, da eine Spende immer freiwillig sein muß.
Verbuchung
Du mußt, sowohl bei der Aufwandsspende als auch bei der Rücküberweisung, die Rechnung als steuererhöhende Einnahme verbuchen und auch die Umsatzsteuer abführen - die Zuwendungsbestätigung kannst Du als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen.
Die Steuern vermindern sich daher nur um einen Teilbetrag der Rechnung (abhängig vom persönlichen Steuersatz) - es ist also nicht so, daß der komplette Rechnungsbetrag, wenn er gespendet wird, nicht versteuert werden müsste.
Solltest Du eine GmbH haben, dann wäre die Spende aber Betriebsausgabe und würde in voller Höhe den körperschaftsteuerrechtlichen Gewinn mindern.
Viele Vereine scheuen die Aufwandsspende, weil sie ggf. streng überprüft wird, bzw. weil die handelnden Personen oft nicht die rechtlichen Vorschriften kennen, die zu erfüllen sind.
erster Absatz: nur zur Klarstellung
"dass Geld zwischen dem Zuwendungsempfänger (steuerbegünstigter Verein) und dem Zuwendenden (Vereinsmitglied) tatsächlich hin- und herfließt" --> der Zuwendende muß kein Vereinsmitglied sein.