Wohnungskauf vor Eheschließung. Wohnungsverkauf in der Ehe mit Wertsteigerung. Wie wird das Geld aufgeteilt?
Wir haben eine Wohnung kurz vor der Eheschließung gekauft. Den Kredit haben wir zusammen mit den Schwiegereltern genommen. Haben alle zusammen gewohnt. Zu je 1/3 haben ich und meine Schwiegereltern den Kredit getilgt. Mein Mann war arbeitslos. Nach 10 Jahren verkaufen wir die Wohnung mit Wertsteigerung. Wie wird das Geld aufgeteilt im Falle einer Scheidung?
3 Antworten
Da Dein Mann Alleineigentümer ist, steht ihm der Kaufpreis für das Haus alleine zu. (Nebenbei: warum warst Du so verrückt, Deinen Mann als Alleineigentümer eintragen zu lassen?). Du hast unmittelbar weder an dem Haus noch an dem Verkaufserlös irgendein Anrecht. Dass Du einen Teil der Raten abgezahlt hast, ändert daran nichts. Zahlungen, die während einer Ehe erbracht werden, werden später nicht ausgeglichen oder gegengerechnet.
Deine Schwiegereltern können nichts herausverlangen. Erstens gehört ihnen das Haus nicht. Zweitens haben sie, solange sie im Haus wohnten, nur den Gegenwert für ihr Mitbenutzungsrecht geleistet. Ob sie an Dich und Deinen Mann Miete gezahlt haben, oder ob sie direkt einen Teil der Raten gezahlt haben, ist wirtschaftlich gesehen dasselbe.
Falls Du und Dein Mann Euch scheiden lassen wollt (dazu sagt Deine Frage nichts), so steht Dir ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zu. Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs, den man während der Ehe gemacht hat, hälftig ausgeglichen. Bei Deinem Mann liegt ein Vermögenszuwachs vor in Höhe der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Höhe der Restschulden. Zusätzlich muss man noch prüfen, ob er während der Ehe weiteres Vermögen gemacht hat oder umgekehrt ob er neue Schulden gemacht hat. Bei Dir muss man ebenfalls prüfen, inwieweit während der Ehe ein Vermögenszuwachs erzielt wurde. Die Hälfte der Differenz beider Zugewinne ist auszugleichen.
Gibt es weder bei Dir noch bei Deinem Mann außer dem Grundstück nennenswertes Vermögen und auch keine gegenzurechnenden weiteren Schulden, so bekommst Du im Endergebnis von Deinem Mann den halben Nettoerlös (nach Abzug der Schulden) aus dem Hausverkauf. Solltest Du selber während der Ehe auch Vermögen hinzugewonnen haben, so ist die Ausgleichspflicht Deines Mannes entsprechend geringer.
Sobald Du aus dem Haus ausgezogen bist, brauchst Du Dich intern - also im Verhältnis zu Deinem Mann - nicht mehr an den Schulden beteiligen. Dein Mann muss die Schulden ab dann allein zahlen. Die Bank hat zwar weiterhin dass recht, die Raten auch von Dir zu verlangen, denn Du stehst weiterhin im Kreditvertrag. Du kannst dann aber von Deinem Mann Ersatz fordern.
normalerweise 1:1 wenn alle Vorgänge beweisbar sind:
was (nachweisbar) in die Ehe eingebracht wurde (Vermögen minus Schulden) "gehört" dem Einbringenden, was während der Ehe "gemeinschaftlich erworben" wurde, gehört beiden und wird aufgeteilt
Beispiel: Dein EhepartnerIn hat die Wohnung mit Kredit vor der Ehe gekauft (den er allein abgeschlossen hat aber den Ihr miteinander zurückzahlt) und Ihr habt durch Umbau den Wert der Wohnung während Ehe noch erhöht,
dann
ist das "Einbringen" Deines EhepartnerIn "in die Ehe" die Summe der Rückzahlungen, die vor der Hochzeit gezahlt wurden
und Euer beider Anteil die (jeweils Hälfte der) Summe der Rückzahlungen während der Ehe
und Euer beider Anteil die (jeweils Hälfte der) Umbaukosten während Ehe
also zb er zahlte 100.000,- vor der Ehe zurück, dann 200.000,- nach der Hochzeit, und Umbau nochmals 30.000,- dann "gehören" ihm/ihr 215.000,- und Dir 115.000,- von den Gesamtkosten der Wohnung, die nach Umbau ja 330.000,- inklusive der diversen Zinsen betragen haben
d.h. die Wohnung wird 2,15 : 1,15 aufgeteilt bzw. der Erlös bei etwaigem Verkauf (der vermutlich nicht genau 330.000,- sein wird) wird 2,15 : 1,15 aufgeteilt bzw. mit anderen etwaigen Vermögenswerten oder Unterhaltszahlungen gegengerechnet
und zwar gilt das
auch wenn eine(r) von euch kein Einkommen hatte (weil das "gemeinschaftlich erworben" wurde, so habe ich das jedenfalls als unter Juristen gängig gelesen)
(und alles das hat nichts zu tun mit einem etwaigen Unterhaltsanspruch, wenn Eure Einkommen verschieden hoch sind)
Achtung: das ist KEINE juristische Auskunft sondern entspricht dem allgemeinen WissensStand, der im Internet zu finden ist
im Realfall erspart das NICHT die Beratung mit einem Rechtsanwalt
und: Einmalzahlung (zb Vermögenszuteilung) ist immer ein Nachteil gegenüber regelmässigen Zahlungen (zb Unterhalt)
Würde ich davon abhängig machen wie viel wer jetzt prozentual bezahlt hat
Meine Frage wieso ihr das nicht könnt.
Ich würde nicht hier meine Frage stellen, wenn wir das könnten. Aber Danke für die Mühe.
Es ist schwierig, denn mein Mann hat kaum für die Wohnung bezahlt. Meine Schwiegereltern haben bei uns gewohnt und haben einen Teil des Kredits gezahlt. Also haben zu je 1/3 Kredit, Ich und meine Schwiegereltern gezahlt. Im Grundbuch steht nur mein Mann drin. Im Kreditvertrag wir beide und seine Eltern. Wie wird das ganze nach dem Verkauf (mit Wertsteigerung) aufgeteilt? Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben ein Kind
Wieso könnt ihr das denn nicht unter euch klären? Da kann man sich ja sicher einigen