Sorgerecht, mutter rechte, Finanzielle Standpunkt , HILFE

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Um eine Wohnung zu finden, braucht Du warscheinlich einen Bürgen. Die Ausbildung würde ich NICHT abbrechen, Du kannst Dich eine Weile krank schreiben lassen bis es Dir wieder besser geht. Einer Deiner nächsten Wege führt Dich bitte zur Schuldnerberatung und zum Jugendamt. Lasse Dich nicht zu Spielchen hinreissen, es geht um das Wohl des Kindes. Gerade für Dein Kind MUSST Du jetzt in Deinem Leben aufräumen!! Alles Liebe und viel Kraft!!

wow du hast alles falsch gemacht was du falsch machen kannst. hattest du die erlaubnis des vaters, dass gemeinsame kind mitzunehmen? wenn nicht hast du dich der kindesentführung, als auch der kindesentziehung strafbar gemacht. sollte dein ex brastig sein, wirst du eine strafanzeige bekommen. weiterhin wird er auf alleinige übertragung des abr klagen und auf sofortige rückführung des kindes. seine chancen stehen aufgrund deiner taten sehr gut. ob er deswegen schon alleingies sorgerecht erhält, ist fraglich, allerdings bei guter argumentierung nicht unmöglich.

er wird mit sozialer umgebung, gewohnter umgebung etc. argumentieren. was du gemacht hast war kindisch und falsch, bei trennung redet man miteinander. nun kann es passieren das du alles verlierst.

thinius 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 19:36

ich und unsere Tochter waren nicht mal in der Wohnung gemeldet und der ist selber nicht in der Wohnung gemeldet. Der Mietvertrag läuft nur auf mein ex. der ist selber noch in der Ausbildung und hat geringes Einkommen. und was ich heute noch erfahren habe hat noch viel mehr Streit reingebracht.(hat über unsere Tochter was im Internet bestellt-> sie ist 3. und hat ihr Geburtsdatum auf 18 Jahre gemacht und die Rechnung konnte der nicht bezahlen... ich wusste nix davon habe das schreiben erst heute zu Gesicht bekommen. und da bin ich noch ne schlechte Mutter wenn er so ein Betrug macht...???

sumba  18.11.2010, 10:33
@thinius

das eine hat erstmal mit dem anderen nix zu tun. ich denke als schlechte vorbilder für das kind nehmt ihr euch beide nix. wenn man irgendwo wohnt, dann muss man sich dort anmelden. umsonst wurde das meldegesetz nicht geschaffen, selbiges gilt für den kv. er hat einkommen, irrelevant in welcher höhe. mit kindergeld, aufstockend alg2 und unterhalt von dir/uvg vom staat kommt er schon über die runden.

so - was den warenbetrug betrifft: ruf bei der firma an und kläre das. lass dir unterlagen darüber zuschicken und erstatte anzeige gegen den kindsvater. genaues erklärt dir sicher gern die polizei. nimm dir einen anwalt und kläre das ganze prozedere für dich auf: unterhalt muss geklärt werden, umgang muss geklärt werden. äußere deine bedenken über die mögliche gefahr, das der kv das kind einbehält. evtl. muss das abr neu geklärt werden. denn du kannst das kind nichtmal ohne seine unterschrift ummelden oder irgendwo einen kitaplatz anmelden, geschweige einen evtl. vorhandenen abmelden. (nicht das man das nicht gerichtlich einklagen könnte)...

Eine wohl völlig aus dem Ruder gelaufene Situation. Wenn dein Ex auch das Sorgerecht hat, dann darfst du ihm das Kind nicht vorenthalten. Trotz aller Probleme würde ich an deiner Stelle zunächst einmal Ruhe bewahren. Das wäre wichtig für das Kind. Gehe zur ARGE und lass dich beraten, welche Möglichkeiten es für dich gibt. Wohnung- Wohngeld ect. Dann würde ich dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen. Du kannst aufgrund deiner finanziellen Lage Prozesskostenhilfe beantragen. Dann hättest du einen Anwalt der dich nichts kostet. Wichtig wäre freilich auch die Beendigung deiner Ausbildung, damit du später mehr Chancen hast für deinen Lebensunterhalt zu sorgen. Also, erster Schritt ARGE, 2. Schritt Gang zum Gericht (Prozesskostenhilfe).

länger krank schreiben geht net da ich nicht zur prüfungen zugelassen werde das is das 1 und das zweite is die ausbildung is da wo ich auch mit meinm mann wohnte also auch 80 km von hier... und die kosten habe ich net zum fahren...

Schau mal schnell, dass zu mind. 30km weiter zum Vater wieder hin ziehst, sonst kommt der noch auf die Idee Dich anzuzeigen. Ohne Einverständnis des Vaters darfst DU nur 50km mit dem Kind weg ziehen.

Weiter, geh zur Arge.

sumba  17.11.2010, 18:22

sie hätte überhaupt nicht das kind mitnehmen dürfen, ob 50 oder 30 km ist da uninteressant. wenn er vernünftiger vater ist dann bekommt sie aufjeden fall anzeigen an den hals.

Erdknubbel  17.11.2010, 19:07
@sumba

Doch, sie darf bis 50km weit weg ziehen, alles was weiter ist, kann er Einspruch erheben und sie kann sich die wohnung in die Haare schmieren und es ihr untersagen. Alles andere muss er dulden, außer die Gegebenheiten(zu kleine Wohnung, oder keine Möglichkeit den Kleinen vernünftig unter zu bringen) sind nicht da

sumba  18.11.2010, 10:34
@Erdknubbel

NEIN darf sie nicht. nicht mal einen cm darf sie das kind ohne seine erlaubnis aus der wohnung entfernen. er kann ihr das sofort untersagen immerhin hat er das sorgerecht und das abr. so nu unterlass deine falschaussagen.

Erdknubbel  18.11.2010, 12:14
@sumba

Ok, ich hab das Gerichtsurteil da. Ich darf 200km rumziehen wie ich will...

50km sind eine magische Grenze, die verschoben werden kann, je nach Kindeswohl. Sie darf nicht gehen, wenn eine Kindeswohlgefärdung besteht und wenn das Kind dann nicht richtig versorgt ist. Du wirst kein Gericht finden, dass gegen 50km und einen guten Haushalt Einspruch erhebt. Ja, es gibt kein klares Gesetz dazu, da geb ich Dir recht. Aber kein Gericht der Welt spricht dagegen, wenn alles stimmt. Ja, es gibt §1682, aber selbst darin steht, dass es gerichtlich festgelegt werden kann und somit kann er sagen was er will. Es gibt kein Gesetz ohne Hintertürchen.

Somit zur Falschaussage.

sumba  20.11.2010, 14:14
@Erdknubbel

nein erdknubbel 50 km sind keine magische grenze. die härtefallgrenze liegt bei 150 km. allerdings darf sie ohne erlaubnis des kv das kind nicht einen cm vor die tür setzen. es gibt ein gesetz das gegen 50 km einspruch erhebt und das ist das gesetz über sorgerecht und abr. dieses bezeichnet die sache die km hier durchgezogen hat, als kindesentführung und kindesentziehung. § dazu kannst du selbständig im stgb aufsuchen. vater nimmt das kind zum umgang mit und hat im selben atemzug bereits klage auf eilübertragung des abr gestellt, rückführung des kindes hilfsweise beantragt (braucht er dann nicht mehr), strafanzeige gegen die mutter wegen kindesentziehung und kindesentführung. und dann rattern die mühlen, das verhalten der mutter war stark kindeswohlgefährdend und sie geht im schlimmsten fall für diese tolle tat in den bau. das kann bis zu umgangsauschluss und sorgerechtsentzug führen. gesetze haben keine hintertür, sie sind klipp und klar formuliert. und deine aussage mit den 50 km ist falsch. dazu gibts weder gesetz noch laufende rechtsprechung. wenn du umziehen durftest, dann weil es einen grund wie arbeit gab, ansonsten hätte sich auch hier vati das kind gekrallt, wenn er denn gewollt hätte.