Hallo zusammen!
Ich muss demnächst aus meiner Wohnung raus. da mein Vermieter (öffentlich geförderte Wohnungen) wegen Modernisierungsmaßnahmen allen Mietern bis zum Monatsende kündigen wird.
Ich habe in der Zwischenzeit auch einige Angebote vom Amt für Liegenschaften (nachfolgend AfL) erhalten, wurde aber als Mieter nicht genommen, da es mehrere Mitinteressenten/-bewerber gab, und einer dieser Bewerber dann den "Zuschlag" für die jeweils angebotene Wohnung bekam.
Ich selbst habe noch kein Angebot abgelehnt.
Ich habe bei meinem Besichtigungstermin einiges endeckt, was mich zu der Entscheidung gegen diese Wohnung bewogen hat:
- Meine Spüle mit Unterbauherd und mein Überbauschrank passt vielleicht nicht in die Küche (Maße konnte ich nicht nehmen, einen Grundriss der Wohnung gab es auch nicht)
- am Standort der Waschmaschine ist ein dunkler Fleck, könnte vielleicht Schimmelbefall sein
- die Badewanne war verdreckt, konnte also nicht nachprüfen, ob noch Emailbelag vorhanden war.
Dies habe ich dem eigentlichen Vermieter (Entscheidungsberechtigten für die Vergabe der Wohnung) auch mitgeteilt und er sagte mir dann, dass ich die Wohnung nehmen müsste, da ich sonst vom AfL eine Sperre (Rückstufung) für 2 Jahre bekommen könnte, weil diese "Mängel" keine Ablehnungsgründe für die Wohnung darstellen würden.
3 weitere Mitbewerber hatten bis heute noch keine Rückmeldung an den Vermieter gegeben, eine hat aber gleich bei der Besichtigung die Wohnung abgelehnt (vielleicht hat sie keinen WBS und muss daher auch keine Repressalien befürchten), sollten die 2 weiteren sich nicht mehr melden, wird mir die Wohnung zugesprochen..
Kann mir also jemand mitteilen, welche Gründe für die Ablehnung einer angebotenen Sozialwohnung anerkannt werden, damit ich mit dem AfL keine Probleme bekomme.
Ich habe im Netz recherchiert, aber nichts passendes zu diesem Thema gefunden!
Danke für Eure Rückmeldungen!