Sollte man die Polizei anrufen wenn obdachlose in der Kälte schlafen?
Hallo, es wird ja immer kälter, in manchen Städten gibt es ja "Kältebusse" aber in Bochum leider nicht. Kümmert sich die Polizei, um obdachlose die in der Kälte unterwegs sind oder schlafen? Also z.B. am HBF, Innenstadt usw. Die Frage mag sich blöd anhören, ist es aber meiner Meinung nicht. Da die meisten Menschen einfach vorbeigehen & gucken bzw. Wissen nicht was sie machen sollen.
5 Antworten
Nur wenn die Person ohne Schlafsack oder ähnliches liegt, kannst du von einer Hilflosigkeit ausgehen, um die sich dann die Polizei fürsorglich kümmert.
Ein Fall für die Polizei oder den Rettungsdienst wäre es nur, wenn die Person eindeutig hilflos wäre und sich nicht mehr aus eigener Kraft z.B. einen Schlafplatz suchen könnte im sinne der eigenen Fortbewegung auf den eigenen Beinen, bzw. wenn vor Ort durch Dich festgestellt bereits massive gesundheitliche Beschwerden ( starke Unterkühlung, Verletzung , Schock, etc. ) bereits lebensbedrohlich an dieser Örtlichkeit für die Person ohne Möglichkeit eigener Bewegungsfähigkeit gegeben sind.
Ohne Ansprechung und direkten Kontakt zu der Person geht DAS natürlich nicht....
Auch in Bochum gibt es sicher geeignete (warme) Schlafplätze, nur kann man da niemanden hinzwingen ....
Hallo!
Ich würde zuerst mal fragen, ob alles ok ist. Wenn Du den Eindruck hast, die Person ist nicht richtig ansprechbar, z.B. stark alkoholisiert, dann darfst Du auch die Polizei rufen. Entgegen einer anderen Antwort hier sind die auch dazu da. Die werden die Person dann mitnehmen und im Krankenhaus oder einer Unterkunft abliefern. Ich hab das auch schonmal gemacht bei einem Obdachlosen, der bei Minusgradenbetrunken vorm Bahnhof sass. Ich finde, in einer solchen Situation hat man die Pflicht, zu helfen.
Die Polizei kann mit denen auch nichts machen und das ist auch nicht die Aufgabe der Polizei sich darum zu kümmern.
Die Polizei kümmert sich nicht um Menschen, die zu erfrieren drohen?!! Das steht im Polizeigesetz aber anders; da werden die doch glatt aufgefordert, hilflose Personen in Gewahrsam zu nehmen!
"Ein Fall für die Polizei oder den Rettungsdienst wäre es nur, wenn die Person eindeutig hilflos wäre und sich nicht mehr aus eigener Kraft "
Du hast vergessen, daruf hinzuweisen, wie dies festgestelt werden soll. Etwa durch einen gesundheitlichen Körpertest oder in Form eines angeordneten Übungslaufes ?