Sollte ich als Ehefrau auch im Grundbuch stehen?
Hallo zusammen.Ich habe eine kurze Frage.Mein Mann hat (nach unserer Heirat) das Haus seiner Eltern geschenkt bekommen.Damals wollten sie nur ihren Sohn im Grundbuch stehen haben, sowie eine zusätzliche Klausel, dass das Haus im Scheidungsfall wieder an sie zurück ginge.Da wir aber jetzt einen hohen Kredit für einen Anbau und Sanierung aufnehmen wollen und wir auch beiden den Kreditvertrag unterschreiben wollen, stellt sich mir die Frage ob ich nicht auch im Grundbuch stehen sollte?!Die Klausel der Schwiegereltern bei einer Scheidung soll schon rausgelöscht werden, aber sollte ich mich nicht im gleichen Atemzug eintragen lassen?Was für Vor- oder Nachteile hätte ich?Viele GrüßeJessica
7 Antworten
Du solltest Dich schon im Grundbuch eintragen lassen, indem du Deinen Kreditbetrag als Sicherungshypothek mit jährlichem Zinssatz im Grundbuch eintragen lässt.
Das Haus gehört momentan Deinem Mann. Dich als anteilige Miteigentümerin eintragen zu lassen, würde ich als Ehemann nicht machen, da der Wert des Hauses steigen (schlecht für Deinen Mann) bzw. sinken kann (gut für Deinen Mann) - und bei einer Scheidung würde es dann Streit geben, wie hoch der Rückerstattungsbetrag ist.
Hi,
in dem Moment, wo du selbst einiges an Kapital reinsteckst, solltest du auch was vom Haus haben. Grundbuch eintragen... muss nicht unbedingt sein. Das Vermögen ansich gehört ihm bzw. seinen Eltern. Du solltest aber was davon haben und nicht Geld reinstecken und am Schluss hast du nichts davon.
Irrtum!
Das Vermögen (Grundstück mit Haus) gehört dem der als Eigentümer in Abt. I des Grundbuchs eingetragen ist und das ist ja wohl schon der Ehemann von jessilein0815.
Wenn der Scheidungspassus jetzt schon gelöscht wird (Achtung, Zustimmung der Eltern erforderlich) kann jessilein0815 auch als Miteigentümerin eingetragen werden (kann sie auch wenn der Passus nicht gelöscht wird, bringt ihr nur nicht wirklich was). Der Ehemann steht ja als Eigentümer eh schon drin.
Wenn Du also den Kreditvertrag mit unterschreiben willst/sollst/musst, solltest Du Dich auch als 50%-Miteigentümerin eintragen lassen. Wichtig ist dabei, dass der Scheidungspassus gelöscht wird, sonst stehst Du evtl. mal ohne Haus aber mit einem Berg Schulden da und wenn Dein dann von Dir geschiedenes Ehegesponst zahlungsunfähig wird bezahlst du den ganzen Babel allein :-(
Hallo jessilein0815
Ich denke, wenn Sie als Schuldnerin mithaften, dann sollten Sie auch Miteigentümerin sein. Also lassen Sie sich zu gleichen Teilen wie Ihr Ehemann als Miteigentümerin eintragen.
Da das Ganze wahrscheinlich sowieso vor einem Notar abgewickelt werden muss, haben Sie meines Erachtens einen Rechtsanspruch darauf, vom Notar über Ihre Rechte und Pflichten umfassend informiert zu werden. Diese Information kann nach Absprache mit dem Notar auch bereits an einem Termin vor dem Unterschriftstermin erfolgen.
Es grüßt HEWKLDOe.
Wenn du nicht im Grundbuch stehst, hast du im Falle einer Scheidung keinen Anspruch. Eigentümer ist dein Mann.
Nun nehmt ihr einen Kredit für den Umbau auf. Den darfst du natürlich mitbezahlen, wenn du da unterschreibst.
Also überlege dir gut, ob du den Kreditvertrag unterschreibst, ohne dass du im Grundbuch eingetragen bist.
Entweder du lässt dich mit eintragen, oder du unterschreibst den Kredit nicht mit
Ganz einfach!
Drin Mann haut ab, verkauft das Haus und du bleibst auf der hälfte der Schulden sitzen