wegen deo polizei?

6 Antworten

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Damit hat die Kassiererin vollkommen Recht. Es dürfte dir, als Stammkundin, bekannt sein, dass es bei Deos und Parfüms Tester gibt und diese i.A. auch mit einem entsprechenden Vermerk so markiert sind. Wie würdest du es denn finden, wenn du dir ein Deo kaufst und es nach wesentlich weniger Anwendungen bereits leer ist? Wirst du dann auch noch sagen, naja, da haben halt ein paar Leute immer wieder nur eine geringe Menge daraus versprüht, was soll's.

Du hast doch sicher nichts dagegen, wenn ich morgen früh zu Dir komm und ein Stück von Deinem Brötchen esse und von Deinem Kaffee trinke? Zu Mittag komm ich dann wieder und ess von Deinem Teller.

Macht Dir doch sicher nichts aus, ist ja nur ein klein wenig.

Wenn 10 Leute kommen und sprühen von diesem Deo, dann ist es bald leer und somit unverkäuflich. Da entsteht natürlich ein Schaden.

Ja darf sie. Aber in meisten Fällen ist man gezwungen sie zu kaufen. Wenn man sich weigert dann rufen sie meistens die Polizei..

Du hast Ware entnommen und nicht bezahlt. Ob das ein PC oder ein blöder Zahnstocher ist, ist dabei völlig egal. Viele glauben auch man könne beim Obst einfach mal ne Traube probieren....nein kann man nicht. 

Diebstahl fängt nicht erst bei 3 Euro Warenwert an, gibt sogar geistigen Diebstahl wenn du die Idee von jemandem klaust.

Wieso glaubst du gibt es Tester?

Stell dir vor jeder reisst die Artikel auf und probiert sie!

Das ist genauso ein Schaden für den Händler.