Was was bedeutet das Aussageverweigerungsrecht bei Rotlicht Blitzer im Verkehr?
Meine Schwester ist mit zwei Kindern über eine Kreuzung gefahren und wurde geblitzt. Die Ampelanlage befand sich orange und wurde dann rot und sie wurde trotzdem geblitzt.
Sie wollte auch keine Vollbremsung machen weil hinter ihr ein Auto gedrängt hat und der vierjährige Sohn schnallt sich oft während der Fahrt ab.
Eine Vollbremsung wäre mit dem alten Auto also eine Gefahr gewesen. Auch war sie der Meinung dass man über orange eine Ampel rechtzeitig noch überqueren kann.
Jetzt hat mein Vater ein Bescheid bekommen mit einem Fragebogen um den Fahrer zu ermitteln. Wie muss hier nun vorgegangen werden muss er gleich auf diesen Brief antworten kann er seine Aussage verweigern und von seinem Recht Anspruch nehmen weil es seine tochter betrifft??
12 Antworten
Geblitzt bedeutet, dass sie nicht bei Gelb, sondern bei Rot gefahren
ist. Die Dinger lösen zuverlässig erst aus, nachdem die Ampel auf Rot
gewechselt hat.
Er kann jetzt aussagen, dass seine Tochter gefahren ist. Das kann man auf dem Bild wahrscheinlich erkennen.
Er kann auch behaupten, dass er selbst gefahren ist. Zum Beispiel wenn er seinen Führerschein gerne für den zu erwartenden Monat Fahrverbot abgeben möchte. Damit könnte man durchkommen, wenn die Polizei nicht so genau hinsieht.
Nix oder "Ich weiß nicht, wer das war!" führt zu Gegenüberstellungen und mit dem Polizisten der das Blitzfoto in der Hand hält und zu Ermittlungen im persönlichen Umfeld.
Ganz rausreden ist fast immer chancenlos.
Einige Bilder sind überraschend schlecht und die Behörden wollen das Geld.
Bußgelder sind feste Bestandteile in den Haushaltsplänen der Bundesländer.
Wenn wir Deutschland mal erschüttern wollen, reicht es, alle Bürger mal eine Woche lang alle Vorschriften einhalten und keine Knöllchen zu produzieren zu lassen.
Dann kürzen sie uns die Rente.
Ein Beschuldigter muss weder sich selbst noch ihm nahestehende Familienangehörige belasten.
Die Polizei hat aber das Recht, vorbei zu kommen und die Fahrerin zu ermitteln.
Wenn Deine Schwester geblitzt wurde, war die Ampel rot und nicht mehr gelb. Manchmal sind die Ampeln so, dass der eine Rot und der andere gleichzeitig grün bekommt. Da hätte es einen schweren Verkehrsunfall geben können. Und der "Drängler" hinter ihr hat wohl auch angehalten, oder?
Nachdem sie geblitzt wurde ist der andere PKW stehen geblieben
Es waren auch keine anderen Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung gewesen
Glück gehabt. Darauf sollte man sich aber besser nicht verlassen.
Na, dann kann der ja nicht wirklich arg gedrängelt haben. Auf jeden Fall hat er sich an die Regeln gehalten und bei Rot gehalten.
Wenn er nicht antwortet, das seine Tochter gefahren ist, darf er zahlen. Es gibt sicher ein Bild von ihr, wo sie klar zu erkennen ist.
der Halter muss gar nichts, da es keine Halterhaftung bei uns gibt
Wer es geführt hat, zeigt das ´Blitzer Foto.
Ja das war eine weibliche Person und mein Vater ist ja männlich
Doch, dem Halter wird vorgeworfen, das Fahrzeug selbst gefahren zu haben und dafür als Fahrer zu haften.
Wo jeder Halbblinde erkennen kann daß ein Frau gefahren ist. Aber so Unrecht hast Du gar nicht, er könnte ja ein Transvestit sein ...
°/\° wie kommst auf das schmale Brett? das Bild des Fahrers zeigt eine weibliche Person
DEINE MUDDAH zeigt das Bild.
https://www.swr.de/-/id=19160804/property=detail/pubVersion=1/width=316/t5ifh7/Radarfoto.jpg
Männlein oder Weiblein?
Wieso muss er dafür bezahlen dass er ein Recht in Anspruch nimmt die Aussage zu verweigern und wenn er das Fahrzeug nicht geführt hat an dem Tag?
"wenn er das Fahrzeug nicht geführt hat an dem Tag" das wäre ja schon eine Aussage. Der Halter wird dann vorgeladen und darf dann die infrage kommenden Personen benennen, die dann ebenfalls vorgeladen werden. Der Polizist entscheidet, wer da geblitzt wurde. Wenn dass nicht hilft, wird das Verfahren vom Richter mit der Auflage ausgesetzt, dass jeder Fahrer ein Fahrtenbuch führen muss.
Entweder die Sache einräumen oder sich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Im einfachsten Fall sind die ganzen Mess und Prüfprotokolle der Anlage nicht ordentlich geführt und die Sache hat sich dann schon erledigt es gibt aber noch andere Ansatzpunkte.
In Deutschland hat man als Beschuldigter, oder als Verwandter oder Verschwägerter des Beschuldigten grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht. Das heißt, man muss sich nicht selbst belasten, bzw. muss seinen Verwandten oder Verschwägerten nicht belasten.
Im Fall, dass man davon Gebrauch macht, muss die Judikative dann eben nach Aktenlage und Indizien entscheiden.
Das wird er nicht, bei derartigen Verstößen schat der Sachbearbeiter schon auf das Bild. Bei einem Ticket für 25 Euronen kann man sowas machen.