Zettel an Windschutzscheibe
Hallo, mein Sohn hat sich in den vergangen Tagen folgenden Streich erlaubt: an einigen beliebigen Autos (welche weiß er natürlich nicht mehr) hat er an die Windschutzscheibe Zettel mit einer Handynummer (die es wirklich geben soll) geklemmt, mit der Bitte um Rückruf (was ja oft bei kleineren Unfällen beim Ausparken gemacht wird). Meine Frage ist nun, ob der Fahrzeughalter den Besitzer der Handynummer für Schäden an seinem Auto - die es gar nicht gibt - haftbar machen kann oder ob der Streich ohne Folgen bleiben wird?
6 Antworten
Ist denn jemandem bekannt das es dein Sohn war?
Wenn nicht, dann mach dir keine Kopfschmerzen. Wenn ja, dann kann man von ihm nur dann was verlangen, wenn er was kaputt gemacht hat.
Der Zettel hat für vorhandene oder fiktive Schäden keine Rechtswirkung. Eben, weil jeder diesen Zettel an die Windschutzscheibe hätte hängen können. Das ist wie bei der Werbung. MfG
es geht mir weniger um die Konsequenz für meinen Sohn als viel mehr die für den Besitzer der Handynummer, der zum Opfer werden könnte.
Gute Frage. Soweit ich informiert bin, ist es eh verboten nur eine Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen. Wenn der Halter bei einem möglichen Unfall nicht auffindbar ist, ist man verpflichtet die Polizei zu rufen.
Aber falls nun tatsächlich jemand diese Nummer anruft und Schäden anzeigt, die garantiert nicht von dem handynummerbesitzer stammen, könnte ich mir vorstellen, das er erst mal beweisen muss, das er nicht an Ort und Stelle war und seine Telefonnummer hinterlassen hat. Vielleicht müsste er zum Anwalt. Keine Ahnung. Wenn deinen Jungen niemand gesehen hat, wird man wohl kaum von alleine auf einen dummen Jungenstreich kommen.
Aber helfen kann ich dir nicht, sind nur meine Theorieen.
Wenn es die Nummer auf dem Zettel sowieso nicht gibt, läuft der etwaige Anruf ja ohnehin ins Leere. Wobei ich vermute dass da keiner anruft, wenn am Auto keine Schäden zu sehen sind.
Da könnt ihr ganz beruhigt sein denke ich!
Hallo,
ich glaube nicht, daß der Streich irgendwelche schlimmen Folgen hat. Der Handybesitzer wird sich vielleicht über einen etwas seltsamen Anruf wundern, aber er wird kaum für nichtvorhandene Schäden haftbar gemacht werden können. Die müßten dann ja auch zu Schäden an seinem Auto passen. Außerdem wurde ja lediglich um einen Rückruf gebeten, ohne daß ein konkreter Anlaß genannt wurde.
Herzliche Grüße,
Willy
Nein,
wieso sollte er denjenigen, dem die Handynummer gehört denn strafbar machen können?
auf dem Zettel steht ja nur die Bitte um ein Rückruf, nicht aber, dass es zum Unfall gekommen ist.
Zusätzlich noch, könnte ja eben jeder diesen Zettel dort hinhengen.
Es muss ja erst mal ein Unfall bewiesen werden.