Sohn vom Ordnungsamt beim Rauchen erwischt. Geldbuße wird angedroht.
Hallo.
Mein Sohn ist 15 Jahre alt, er wurde zum ersten Mal von zwei Ordnungsamt-Mitarbeitern auf den Weg zur Schule beim Rauchen erwischt. Ich bekam jetzt ein Schreiben vom Ordnungsamt das ich ordnungswidrig gehandelt habe, da ich angeblich meinem Sohn das Rauchen in der Öffentlichkeit gestatte. Stimmt natürlich nicht.
Mit Angabe zahlreicher Paragraphen wird mir jetzt eine Geldbuße bis 50 000 € angedroht. Dem Schreiben nach soll ich schriftlich dazu Stellung nehmen.
Nach einem Telefonat mit einer Sachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt das auf jeden Fall eine Geldbuße fällig wird.
Ist so eine Geldbuße rechtens? Wie soll ich darauf reagieren?
5 Antworten
Aufgrund welcher Parapraphen wird das Bußgeld angedroht?
Doch wohl vermutlich aufgrund § 28 Abs. 1 Nr. 12 JuSchG.
Dann aber stellt sich dich Frage: Bist du Veranstalter oder Gewerbetreibender?
Wenn nein, dann gilt diese Bußgeldvorschrift für dich überhaupt nicht.
Dort heißt es nämlich:
§ 28 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
(...) 12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
Mit Bußgeld bedroht ist also nur derjenige, der in seiner Eigenschaft als Veranstalter oder Gewerbetreibender einem Kind oder einem jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet.
Alles andere wäre ja auch völlig unsinnig. Man stelle sich vor, jedermann wäre verpflichtet, Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu verbieten ... dann würde man sich ja gar nicht mehr trauen, irgendwo hinzugehen. Denn fast überall halten sich rauchende Jugendliche auf, oft auch in größeren Gruppen, und man wäre dann gezwungen, auf diese Gruppen zuzugehen und den Jugendlichen das Rauchen zu verbieten und das Verbot dann auch durchzusetzen. Was man riskiert, wenn man dabei auf die falschen Jugendlichen trifft, kennt man ja aus diversen Zeitungsberichten ...
Meines Erachtens ist der Vorwurf unhaltbar und scheint mir eher einer gewissen Übereifrigkeit der damit beschäftigten Personen als deren Sachverstand zu entspringen ...
Falls dir das Bußgeld aufgrund anderer Vorschriften angedroht wird (wobei mir nicht klar ist, welche das sein sollten), so schreibe diese Paragraphen doch bitte mal auf.
Woher hat das Ordnungsamt denn die Aussage, dass du deinem Sohn das Rauchen erlaubt hast ? Hat er das evtl. selbst ausgesagt ? Wenn das Ordnungsamt einen Zeugen hat, dass du das getan hast, dann müssen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen dich einleiten.
Sollte es so sein, soll dein Sohn seine Zeugenaussage zurückziehen. Er muss schließlich nicht gegen seine Eltern aussagen.
Hat er nichts derartiges ausgesagt, hat das Ordnungsamt keine Beweise für eine Ordnungswidrigkeit deinerseits. Dann muss das Verfahren eingestellt werden. Ein 15-jähriges Kind kannst du schließlich nicht 24 Stunden beaufsichtigen.
Im Anhörungsverfahren solltest du nur schreiben, dass du deinem Sohn natürlich nicht das Rauchen erlaubt hast. Mehr nicht. Sollte dennoch ein Bußgeld festgesetzt werden, würde ich fristgerecht Einspruch einlegen. Denn ohne Beweise wäre die Geldbuße nicht rechtens und spätestens das Amtsgericht stellt das Verfahren ein.
So ein Schwachsinn. DIR kann man keine Geldbuße androhen, Du hast nicht geraucht resp. Du darfst auch in der Öffentlichkeit rauchen.
Eltern haften nicht für ihre KInder.
JotEs hat völlig recht. Der Verkäufer der Zigaretten könnte mit einem Bußgeld bedroht werden.
Mal abgesehen davon, dass Du dem Kind sicherlich nicht gestattest zu rauchen.
Ich würde mich da an die entsprechenden Vorgesetzten bezgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Geldbuße wird in diesem Fall wohl eher bei 200 € liegen, wenn es die erste ist.
Wo hat dein Sohn denn die Zigaretten her ? Da er unter 18 ist kann er sie ja nicht legal erworben haben. Wahrscheinlich hat er zu viel Taschengeld, ich würde es an deiner Stelle kürzen. Dass er die Geldbuße von seinem Geld bezahlen muss, auch wenn sie rein rechtlich von den Erziehungsberechtigten eingezogen wird, versteht sich wohl von selbst.
falsche sichtweise. das juschg kennt niemanden, der zigaretten legal erwirbt sondern nur verkäufer, die sie legal verkaufen. DER wird mit bußgeld belegt, nicht der käufer. der papa muss auch nichts zahlen. 15jährige sind nicht ständig kontrollierbar und daher sind nicht eltern nicht für alles haftbar zu machen.
ich denke das es keine 50 000 € werden. das dein sohn sich dabei erwischen lassen hat ist sein pech. dann deine stelle würde ich ihn das geld abarbeiten lassen. vielleicht zeitung verteilen. und man sollte noch man ein wort mit deinen sohn reden. ich versuchen ihm das rauchen auszutreieben.