Sohn, 20, kriminell. Sind wir unterhaltspflichtig?
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll..... Also, mein Sohn ist 20, ohne jegliche Ausbildung und wohnt noch zu Hause. Die Situation zu Hause ist inzwischen unerträgflich und ich will dass er auszieht. Er hat mich schon mit dem Messer bedroht, seine Schwester krankenhausreif geschlagen, mich geschlagen. Er nimmt Drogen, hat schon eine Akte beim Jugendgericht die dicker ist als der gesamte Brockhaus.Polizei ist in regelmäßigen Abständen immer wieder bei uns um sein Zimmer zu durchsuchen. Er saß schon im Jugendarrest (6 Wochen) muss wahrscheinlich demnächst für 9 Monate ins Gefängnis da ihm die Bewährung widerrufen wurde. Schulabschluß hat er keinen, auch keine Ausbildung. Ich will, dass er das Haus verlässt. Er droht damit uns auf Unterhalt zu verklagen, da er unter 25 ist. Obwohl mein Mann arbeiten geht und ich zur Zeit eine Umschulung mache, ist das was am Ende des Monats übrigbleibt nicht grade viel. Langer Text, kurze Frage. Sind wir zum Unterhalt verpflichtet? Müssen wir eventuell unser Haus verkaufen (wir zahlen immer noch dafür)?
10 Antworten
Die Altersgrenze von 25 Jahren gibt es beim Unterhalt nicht, diese Altersgrenze spielt beim Kindergeld und Harz 4 eine Rolle.
Eine Unterhaltspflicht würde nur bestehen, wenn er sich IN einer Berufsausbildung ( Lehre, Schule, Studium, usw. ) befindet. Es ist aber durchaus möglich, das auch für diesen Fall der Unterhalt verwirkt wurde.
Ihr seid für den Sohn nicht unterhaltspflichtig.
- Seit seinem 18. Geburtstag muss er seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften, wenn er weder Schüler noch in einer Ausbildung ist.
Aber selbst, wenn er eigentlich einen Unterhaltsanspruch an euch hätte, könnte dieser durch sein Verhalten euch gegenüber allerdings bereits "verwirkt" sein.
siehe: BGB § 1579, Abs. 3 ff. - Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
Hi,
ich glaube hier liegt eher ein Sonderfall vor. Wenn er handgreiflich geworden ist, hast du nicht nur das recht, sondern auch die pflicht, die übrigen Familienmitglieder zu schützen und ihn des Hauses zu verweisen. Dazu kannst du auch die Polizei rufen. Er muss dann zusehen wo er bleibt und notfalls zunächst in eine öffentliche Aufnahmestätte für Obdachlose umziehen (oder wie die Einrichtungen heißen).
Ob du dann noch Unterhaltspflichtig bist, ist eine andere Sache, da spielt vermutlich auch das Einkommen eine Rolle. Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und dich kurz beraten zu lassen (das ist nicht teuer, und man kann auch Prozessbeihilfe beantragen, wenn wirklich kein geld da ist). Aber ich vermute mal, dass die öffentlichen Gelder aus Hartz4 ausreichen, um ihn zu stützen, insbesondere, wenn man die Vorgeschichte betrachtet.
Dein Sohn ist volljährig, damit ist er primär dafür zuständig, sich selbst um seinen Unterhalt zu kümmern.
Er hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn er sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. also, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, setzt ihm einen Termin zu dem er auszuziehen hat.
Geht er nicht, habt ihr das Hausrecht, könnt ihm die Schlüssel abnehmen oder das Schloss auswechseln lassen und stellt ihm seine Sachen regensicher auf die Straße oder in die Garage.
Er hat derzeit gegen euch keine Unterhaltsansprüche- er droht nur. Wenn er euch dann belästigt, lasst eine Bannmeile verhängen und Kontaktverbot.
Das wird nicht einfach, aber ihr macht euch kaputt.
Viel Kraft.
Es kommt auf den Verdienst an. Mein Vater ist in Rente und muss mir monatlich auch Unterhalt zahlen . Er hat einen Lebenssatz von 1800€. Davon muss er mir 33,36€ Unterhalt zahlen .
Ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung besteht normalerweise kein Recht auf Unterhalt . Sie bald die Ausbildung abgebrochen wird sowie die Schule besteht auch kein Recht darauf .