Söhne volljährig, Ausbildung und ausgezogen, muss man sie trotzdem in der Steuer Anlage Kind angeben
Meine Söhne sind ausgezogen, sind volljährig aber noch in der Ausbildung und beziehen selbst Kindergeld, muss ich diese in meiner Lohnsteuererklärung in der Anlage Kind trotzdem angeben?
2 Antworten
muss ich diese in meiner Lohnsteuererklärung in der Anlage Kind trotzdem angeben?
Es ist für dich ggf. von Vorteil, wenn du in deiner Einkommensteuererklärung die Anlagen Kind ausfüllst. Immerhin steht dir evtl. der halbe Kinder- und Ausbildungsfreibetrag pro Kind zu!
JA !
Aber, so lange es noch Kindergeld gibt, wird ENTWEDER Kindergeld, ODER Kinderfreibetrag gewährt. Das, was günstiger ist, wird im Steuerbescheid festgestellt und abgerechnet. Natürlich mußt Du dazu alle Kidnerdaten eintragen.
Auch die Teile mit der auswärtigen Unterbringung und Ausbildungsstand und (2011) Einkünften DER KINDER (Kindergeld zählt nicht als Einkommen) .
Anlage Kind in der Steuererklärung genau befolgen !
Da gibt es diverse Abzugsmöglichkeiten, Freibeträge usw. Das zu erläutern, ist hier schwer möglich. So ein Lehrgang zu Kindern im Steuerrecht dauert ca. 6 Stunden, nur für einen Überblick.
Steuerberater helfen weiter !
Ganz wichtig: Volljährig, außer Haus, kein Kindergeldanspruch mehr ! Dann können Unterhaltsaufwendungen abgesetzt werden !