SMS - als Beweis vor Gericht gültig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieses ist keine Rechtsberatung sondern soll Ihnen vielmehr einige Denkanstöße geben:

  • Der Absender einer SMS lässt beim Versand über das Internet nach Belieben verändern.
  • Papierdokumente sind nur mit handgeschriebener Unterschrift gültig. Elektronische Dokumente (wie Textdateien) sind nur mit einer elektronischen Signatur, die quasi die Unterschrift ersetzt, rechtskräftig. SMS bietet von Haus aus keine Möglichkeit zur digitalen Signatur somit ist vor allem die Identität des Absender aber auch die Integrität des Nachrichtentextes nicht sichergestellt.
  • Die Absendernummer und der damit einhergehende Vertragspartner ist nicht zwangsläufig mit der Person identisch, die die SMS tatsächlich versendet hat. Ein Beispiel: Es kann durchaus sein, dass eine SMS tatsächlich von Ihrem Handy aus versendet wurde. Dieses beweist jedoch noch lange nicht, dass Sie (der Vertragspartner) diese Nachricht versendet haben. Es wäre möglich, dass eine andere Person in einem kurzen Augenblick, in welchem Ihr Handy unbeaufsichtigt war, eine SMS von Ihrem Mobiltelefon aus gesendet hat.

Unserer Meinung nach ist eine SMS somit nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir keine Rechtsexperten sind und Sie sich gegebenenfalls professionellen Rechtsbeistand holen sollten.

Entnommen von: http://www.sms-expert.de/help/Missbrauch/6/#13

Ja, eine SMS ist als Beweis vor Gericht durchaus zulässig. Es kommt hier viel mehr auf die Glaubwürdigkeit dessen an, der sie präsentiert. Genau so, wie ein Zeuge vor Gericht falsch aussagen kann, kann er auch eine SMS verfälschen. Die Frage ist eben nur, ob er das auch wirklich tut.

Aber keine Angst: Beleidigungen vor Gericht landen nur in absoluten Ausnahmefällen vor Gericht. Wenn Du ansonsten noch nicht strafrechtlich aufgefallen bist, wäre hier mit einer Verfahrenseinstellung unter Hinweis auf den Privatklageweg zu rechnen, weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist.

wenn sie nicht so schlau ist könnte man vor gericht ihren postausgang durchsuchen, vllt hat sie ja noch eine sms wo sie dich beleidigt. wo ist dein altes handy denn? mit einem experten könnte er die sms sicherlich wieder herstellen. MfG

echinat 
Beitragsersteller
 07.09.2010, 18:55

... äh ja, Experte; solch einen hab´ich leider nicht.

Ja das ist ein Beweis

Lg