SMS - als Beweis vor Gericht gültig?
Hallo Ihr Lieben, mein Ex sucht mich, obwohl er eine andere hat, gelegentlich auf (um zu reden). Wenn er dann da war, hat er ihr das sofort per Handy mitgeteilt. Dann beleidigt sie mich (ich konnte die Gespräche ja hören). Wenn er dann wieder zu ihr zurück geht, schreibt sie mir von seinem Handy aus üble Beleidigungen, und diesmal schrieb ich genausolch üble rürück. Nun habe ich ein anderes Handy u. die Eingänge meines alten sind weg. Nun meine Frage: Da ich die von ihr erhaltenen nicht mehr aufrufen kann, sie aber meine, also wenn sie mich wegen Beleidigung anzeigt, dann hat sie meine als Beweis, ich aber ihre nicht. . Was kann mir jetzt blühen? (P.S. Ich habe den Kontakt zu ihm abgebrochen).Es ärgert mich, dass er mich in solch Schwierigkeiten gebracht hat. Ich weiß, es ist eine verzwickte Geschichte. Über eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar. Liebe Grüße Echinat
4 Antworten
Dieses ist keine Rechtsberatung sondern soll Ihnen vielmehr einige Denkanstöße geben:
- Der Absender einer SMS lässt beim Versand über das Internet nach Belieben verändern.
- Papierdokumente sind nur mit handgeschriebener Unterschrift gültig. Elektronische Dokumente (wie Textdateien) sind nur mit einer elektronischen Signatur, die quasi die Unterschrift ersetzt, rechtskräftig. SMS bietet von Haus aus keine Möglichkeit zur digitalen Signatur somit ist vor allem die Identität des Absender aber auch die Integrität des Nachrichtentextes nicht sichergestellt.
- Die Absendernummer und der damit einhergehende Vertragspartner ist nicht zwangsläufig mit der Person identisch, die die SMS tatsächlich versendet hat. Ein Beispiel: Es kann durchaus sein, dass eine SMS tatsächlich von Ihrem Handy aus versendet wurde. Dieses beweist jedoch noch lange nicht, dass Sie (der Vertragspartner) diese Nachricht versendet haben. Es wäre möglich, dass eine andere Person in einem kurzen Augenblick, in welchem Ihr Handy unbeaufsichtigt war, eine SMS von Ihrem Mobiltelefon aus gesendet hat.
Unserer Meinung nach ist eine SMS somit nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir keine Rechtsexperten sind und Sie sich gegebenenfalls professionellen Rechtsbeistand holen sollten.
Entnommen von: http://www.sms-expert.de/help/Missbrauch/6/#13
Ja, eine SMS ist als Beweis vor Gericht durchaus zulässig. Es kommt hier viel mehr auf die Glaubwürdigkeit dessen an, der sie präsentiert. Genau so, wie ein Zeuge vor Gericht falsch aussagen kann, kann er auch eine SMS verfälschen. Die Frage ist eben nur, ob er das auch wirklich tut.
Aber keine Angst: Beleidigungen vor Gericht landen nur in absoluten Ausnahmefällen vor Gericht. Wenn Du ansonsten noch nicht strafrechtlich aufgefallen bist, wäre hier mit einer Verfahrenseinstellung unter Hinweis auf den Privatklageweg zu rechnen, weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist.
wenn sie nicht so schlau ist könnte man vor gericht ihren postausgang durchsuchen, vllt hat sie ja noch eine sms wo sie dich beleidigt. wo ist dein altes handy denn? mit einem experten könnte er die sms sicherlich wieder herstellen. MfG
... äh ja, Experte; solch einen hab´ich leider nicht.
Ja das ist ein Beweis
Lg