Wie weit muss man von ampeln und verkehrsschildern entfernt sein wenn man parken/halten will?
Sind es nun 5 m oder 10 m? Überall steht etwas anderes!
2 Antworten
Dazu aus § 37 Abs. 1 StVO:
Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Gleiches gilt gemäß Anlage 2 zur StVO für die Zeichen
- 201 ("Andreaskreuz"),
- 205 ("Vorfahrt gewähren") und
- 206 ("Halt. Vorfahrt gewähren")
Außerdem gilt (aus § 12 Abs. 3 Nr.1):
Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Schließlich gilt gemäß Anlage 2 zur StVO für das Zeichen 201 ("Andreaskreuz") noch:
Fahrzeugführer dürfen vor und hinter diesem Zeichen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m
nicht parken.
sowie für das Zeichen 224 ("Haltestelle"):
Fahrzeugführer dürfen bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
und für das Zeichen 293 ("Fußgängerüberweg"):
Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.
Das sind wohl alle Vorschriften bezüglich einzuhaltender Abstände zu Verkehrszeichen beim Halten und Parken.
Hey, sehr informierende Antwort!
Ich weiß aber leider nicht, wie weit ich von der Ampel (oder anderen Verkehrszeichen ausgeschlossen Andreaskreuz und Haltestellenschild) nicht parken darf, wenn die nicht verdeckt werden.
Können Sie mir das noch sagen?
10 Meter wenn Du sonst die Ampel oder Zeichen Vorfahrt gewähren oder Halt! Vorfahrt gewähren verdeckst.