Ist es strafbar, wenn man seinen eigenen Tod vortäuscht?

24 Antworten

Interessante Frage. Mir fallen auf Anhieb gleich mehrere Aspekte dazu ein.

Psychologisch gesehen käme das einem Selbstmordversuch ziemlich nahe (man versucht sich dadurch nämlich den sozialen Zusammenhängen zu entziehen), und die Frage nach den Motiven stellt sich unmittelbar.

Zivilrechtlich kenne ich dazu keine Paragraphen, aber wie stellst du dir das vor? Man muss sich doch allerorts amtlich ausweisen; wenn jedoch ein Mensch stirbt, werden die Ausweise ungültig... das legt zumindest den Gedanken an Urkundenfälschung und/oder Betrug bedenklich nahe.

Moralisch ergeben sich ebenfalls Folgen. Das Vortäuschen falscher Tatsachen ist eine Lüge. Das hat auf jeden Fall Folgen, wenn auch (vielleicht!) keine rechtlichen so zumindest soziale. Aber worum sollte es gehen wenn nicht um soziale Folgen? Womit wir wieder bei den psychologischen Aspekten sind. Warum sollte man seine Existenz scheinbar auswischen wollen?

Hallo ayuca, um es kurz zu machen:

Meine große Tochter ist bei der Kripo in Köln. Wenn du deinen - oder einen anderen Tod - vortäuschst, dann ist das eine richtig fette Straftat (Vortäuschung einer Straftat) und wird - zu Recht! - saftig bestraft!

Strafgesetzbuch:

§ 145d

Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder 2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Grüße Bernd

P.S. Wie kommt man auf so eine Frage?

ferus111  29.07.2013, 12:24

Wenn du deinen - oder einen anderen Tod - vortäuschst, dann ist das eine richtig fette Straftat (Vortäuschung einer Straftat).

Falsch!

Du setzt das "Vortäuschen des Todes" mit dem "Vortäuschen einer Straftat" gleich. Das "Vortäuschen des Todes" ist aber keineswegs mit dem "Vortäuschen einer Straftat" identisch..

§ 145 d StGB verbietet nur das Vortäuschen einer Straftat, nicht aber das Vortäuschen des eigenen Todes, der als solcher ja auch keine Straftat darstellt.

Das Vortäuschen des eigenen Todes wird nur dann strafbar, wenn damit ein anderes Delikt verbunden ist, zum Beispiel die Fälschung einer Sterbeurkunde (Urkundenfälschung, § 267 StGB)) oder das betrügerische Abkassieren bei einer Lebensversicherung (Betrug, § 263 StGB).

Gegengift  28.07.2013, 21:48

aha und welche Straftat soll damit vorgetäuscht werden?

beamer05  28.07.2013, 23:41

Wenn die Vortäuschung des Ablebens z.b. dadurch geschähe, dass er mit dem Auto von der Brücke... (ohne Fremdeinwirkung).. und dann ist er halt im Auto nicht aufzufinden...

WO ist da bitte die Straftat, derer Vortäuschung es bedarf, damit dein §145 greift?

PowerBobi  12.08.2015, 14:38
@beamer05

Nicht schlecht beamer05 nicht schlecht. nur wie willst du ne klippe runterfahrern ohne selbst im Auto zu sitzen? und warum Schrottest du das auto?

Mich würde eher interessieren, wie du auf so eine Frage kommst? Spielst du mit dem Gedanken?! Denn wie du schon herauslesen konntest, ist versicherungsbetrug strafbar... Und wenn es nicht versicherungsbetrug ist, worauf du hinauswillst, was hast du dann vor?

Würde mich mal so interessieren. Denn wenn es irgendwelche Probleme zuhause gibt oder so, dann kann man ja auch einfach abhauen oder es einfacher gestalten, als seinen eigenen Tod vorzutäuschen. Es kann aber natürlich auch sein, dass du ganz andere Gründe hast, zu fragen.

würde mich interessieren. :)

Unter Umständen schon. Nämlich dann, wenn man Urkunden und Identitäten fälscht, sich finanziell bereichert oder der vorgetäuschte Tod den Eindruck erweckt, dass eine Straftat vorliegt, die es natürlich nie gegeben hat.

Das Vortäuschen an sich ist meines Wissens aber nichts strafbar, jedenfalls ist mir kein Gesetz bekannt, das in die Richtung geht.

Grundsätzlich nicht. Wenn man natürlich versuchen möchte, sich auf diese Weise berechtigten Forderungen seiner Gläubiger zu entziehen, wäre das Betrug.