Darf man vor den haustüren Lauschen? Oder ist es verboten?

6 Antworten

Nein, darf man nicht. § 201 ff StGB nennt zwar nicht explizit das vorsätzliche Belauschen an der Wohnungstüre, aber die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG beinhaltet u.a., dass grundsätzlich das das Abhören von Wohnungen unzulässig ist.

Eine Verletzung dieses Grundrechts wird gemäß § 123 StGB als Hausfriedensbruch geahndet. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, muss also als Straftat angezeigt werden.

Fazit: Ja, die Lauscher machen sich strafbar und wenn der Belauschte richtig biestig wird und der Staatsanwalt bei Strafanzeige mitzieht, kann der lauscher mal eben für bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw einer entsprechenden Geldstrafe freuen.

Reiswaffel87  05.12.2010, 19:03

Meines Erachtens widerspricht diese Auslegung dem Wortlaut der entsprechenden Paragraphen. Darüber hinaus sind Analogiebildungen im Strafrecht verboten. Oder hast du zufällig ein Urteil zur Hand?

Dea2010  06.12.2010, 07:00
@Reiswaffel87

Hab ich mit nem Jurastudenten diskutiert und den Diskussionsweg in stark verkürzter Version wieder gegeben.

Er meint, es ist bei Anzeige als Hausfriedensbruch strafbar.

Aronphoenix  06.12.2010, 11:45
@Dea2010

Hausfriednesbruch würe aber erstmal vorraussetzen, das man ein Grundstück unerlaubt betreten hat oder es nicht auf aufforderung verlässt.

Wenn jemand einfach auf ein nicht umfriedetes Grundstück geht und an der Tür lauscht kann ich da keinen Hausfriedensbruch erkennen.

Und noch weniger wenn das in einem Treppenhaus eines Mehrfamilenhauses gemacht wird in dem jemand selbst wohnt.

Reiswaffel87  06.12.2010, 16:22
@Aronphoenix

Genau meine Gedankengänge, Aronphoenix.

Mir persönlich fällt kein Pragraph ein, der das bloße Lauschen an der Wohungstüre ohne weitere Hilfsmittel unter Strafe stellen würde. Zu beachten ist aber auch der von Dea bereits genannte § 201 StGB "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" oder der § 123 StGB, falls es sich um ein fremdes Gebäude/Gelände handelt.

Ob das normal ist sei jetzt mal dahingestelt.

Verboten ist es an sich nicht, allerdings kann daraus je nach Situation ein Hausfriedensbruch werden. Auch das aufzeichnen wäre eine Straftat.

ich glaub es gibt kein gesetz dagegen aber wenn was bestimmtes belauscht wird, könnte man vielleicht verklagt werden^^

Das ist aufjedenfall verboten und kann angezeigt werden.