Sind Namensschilder Pflicht?
Wollt mal fragen was passiert wenn man kein Namensschild an der Tür oder am Briefkasten hat.
Hat man da rechtlich zur Verantwortung gezogen werden?
Gruß
Die Lila
11 Antworten
Als Datenschutz sollte man keinen Name am Briefkasten und Klingeln haben. Einfach wäre eine Wohnungsnummer zu haben. Z.B. Musterstraße, 26 / 101 Das bedeutet: Musterstraße nummer 26 / Appartament 101 (Erste Stock); Oder Z.B. Musterstraße, 26 / 303 Das bedeutet: die nummer 26 und Appartament 301 (dritter Stock). Bei mehrere Wohnungen pro Stockwerken wäre dann einfach weiter gehen. Z.B. Appartament 301, 302, 303, 304, 305... der Centezimal Zahl steht für das Stockwerke und der dezimal für die Wohnungsnummer selber. Egal welche Namen am Brief stehen, der Brief wurde immer ankommen. Wichtig ist nur dann die richtige Adresse. Wenn ich einen Brief von einem Freund bekommen sollte wo er nur meine Spitzname geschrieben hat, wie kann ich den Brief bekommen? Nur so wie ich vorgeschlagen habe. Es gibt nur vorteile!!!
Ob das so sein sollte oder nicht, war aber nicht Deine Frage. Es ist nunmal nicht so...
also als wir und bei der Telekom angemeldet haben, wurde die Post mit der Begründung zurückgeschickt unser Postkasten war nicht eindeutig zu erkennen, weil kein Name angebracht war!! Wir wohnen in einem Zwefamilienhaus, mit zwei Briefschlitzen übereinander. Daneben hängen zwei Kilgelschilder auch übereinander, ich finde da erübrigt sich eigentlich das Namensschild auf dem Briefkasten, aber wir mussten es anbringen, damit man uns unsere Post zustellt...
Großer Aufwand, denn wir musste bei der Telekom anrufen, damit die das nochmal rausschicken!
Nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung.
Allerdings wirst du sehr viel ärger mit der Post bekommen. Steht kein Name an einem Briefkasten/Klingel darf der Postbote den Brief [trotz richtiger Adresse] nicht einwerfen. Wichtige Briefe erreichen dich nicht und es kann zu starken Problemen mit diversen Anbietern/Firmen kommen.
Besser ein kleines Schild am Briefkasten als Mahnungen oder ein Eintrag in der SchuFA :)
Keinerlei Verpflichtung. Allerdings macht man es dem Postzusteller schwer und es kann durchaus auch sein, daß einen die Post sehr verzögert oder auch gar nicht erreicht.
Wenn Du mit Wohnsitz in Deutschland hier Geschäfte tätigst, ist es Pflicht, eine ladungsfähige Anschrift zu haben. Und dazu gehört nunmal ein Briefkasten mit Namenschild, da Ladungen sonst nicht zugestellt werden können...
Mal abgesehen davon Frage ich mich, was an Euren Namen schützenswerte Daten sein sollten???
Zur ladungsfähigen Anschrift gehört kein Briefkasten!