Mindestbetrag für Kartenzahlung?
Sehr viele Händler in Deutschland akzeptieren Kartenzahlung erst ab 5, oder sogar erst ab 10 €. Nun habe ich gegoogelt ob das überhaupt rechtens ist. Ehrlich gesagt werde ich daraus nicht schlauer, weil manche sagen der Händler kann machen was er will, weil er ja Kartenzahlungen nicht akzeptieren muss. Die anderen sagen aber, dass diese Praxis nicht der AGB der Kartenunternehmen entspricht. Leider kann ich im Internet keine AGBs finden, wo ich das nachlesen könnte (weder von Visa, Mastercard noch girocard). Was stimmt den nun?
Bitte auch Quellen angeben, denn ich habe das Gefühl, dass in den anderen Fragen hier dies bezüglich mit Halbwissen herumgeworfen wird. Allein schon in der Rubrik "Folgende Fragen zu diesem Thema wurden bereits gestellt." kommen beide Antworten vor, diese Beiträge sind jedoch schon etwas älter.
7 Antworten
Bei der Girocard (ehem. EC-Karte) darf der Händler einen Mindestbetrag verlangen. Bei der Kreditkarte eigentlich nicht, denn VISA und MC verlangen von ihren Vertragspartnern - so auch deinem Händler - das ab dem 1 Cent ihre Kreditkarte zu akzeptieren ist. Da dein Vertragspartner aber der Händler ist mußt du seine Bedingungen erstmal erfüllen. Du kannst dich aber beim Kreditkarteninstitut über den Händler beschweren und der kriegt dann eventuell Probleme wegen Vertragsbruch.
Sodala, hab ja schon einiges an tollen Antworten hier gelesen. Auch einige nette Denkfehler sind dabei. Z.B. von Timeline100: Gerade wenn es prozentuell eingehobene Gebühren sind, ändert sich für den Händler genau gar nichts, ob er nun Mindestbeträge verlangt, oder nicht. Also, mal angenommen es kommen 10 Kunden und wollen etwas um je EUR 1,00 kaufen. Macht in Summe EUR 10,00 Umsatz und bei 4% Gebühren EUR 0,40 Kosten. Und jetzt nehmen wir einen Kunden, der um EUR 10,00 einkauft. Umsatz total: EUR 10,00 Gebühren bei 4%: siehe da, ebenfalls EUR 0,40. Das Problem sind wohl eher die Mindestgebühren pro Transaktion, die der Händler zahlen muss. Da kann ganz schön was zusammenkommen (siehe z.B. https://www.six-payment-services.com/dam/downloads/scheme-fees/110028301_PL_Schedule_of_Fees_for_Payment_Services_DEU_DE.pdf)
Egal, der Händler hat sich sowohl nach geltenen Gesetzen als auch nach seinen Verträgen zu richten. Nach geltendem Recht kann der Händler, meines Wissens nach, bzgl. Mindestbeträgen machen was er will.
ABER: er muss die Verträge einhalten, die er mit dem Betreiber der Kartenterminals (z.B. SIX), den Kreditkartenherausgebern (z.B. Paylife) und/oder den Kreditkartenfirmen (z.B. Visa, Master, Amex) abgeschlossen hat.
Amex (AT und DE, gilt wohl aber sinngemäß auch für andere Kreditkarten und auch in CH, siehe Quellenangabe) schreibt in den AGB bspw.:
2. Vertragsgegenstand - Akzeptanz der American Express Karten(1) Mit Abschluss des Vertrages verpflichten Sie sich, American Express Karten gemäß den Bedingungen dieses Vertrages in den von American Express zugelassenen Akzeptanzstellen in Österreich für die von Ihnen angebotenen Leistungen zu akzeptieren, ...
(3) Sie werden zu keinem Zeitpunkt
a) für die Verwendung der Karte zusätzliche Entgelte oder Aufschläge verlangen oder
b) sich über die Karte oder die Bezahlung mittels Karte oder die mit der Karte verbundenen Leistungen negativ äußern.
(Quelle: https://www.americanexpress.com/at/content/merchant/pdf/useful-information-and-downloads/Allgemeine-Geschaftsbedingungen.pdf oder https://www.americanexpress.com/de/content/merchant/pdf/useful-informations-and-downloads/AGBs_Vertragspartner_Sept2015.pdf)
Alles klar? Also, der Händler MUSS die Karte bzw. die Kartenzahlung, egal wofür und für welchen Betrag, annehmen. Er darf sich nicht mal darüber aufregen....
Das gilt im Übrigen auch für die Bank-, Bankomat-, oder Maestro-Karte. Hier ist Mastercard der Herausgeber und verpflichtet den Händler zur Akzeptanz. Siehe z.B. für CH: http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/geld/maestro-karte-nehmen-wir-erst-ab-20-franken
Meine Empfehlung im Ernstfall beim Händler:
Freundlich aber bestimmt auf die Vertragsbedingungen hinweisen und im Zweifel ein nettes Telefonat mit dem Kartenherausgeber anbieten. Oft wirkt das Wunder.
Manchmal hat man es mit einem Mitarbeiter zu tun, der nur auf den Chef verweist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich einen Blick auf das Kartenterminal zu werfen und sich den Betreiber zu merken (z.B. paylife) der dort drauf steht. Ein kurzer Anruf (oder eine E-MAil) beim Betreiber unter Bekanntgabe des Ladens bzw. des Firmenwortlautes (z.B. Max Mustermann Tabakwarenhandelsges.m.b.H.) und Anschrift verursacht ein nettes Mahnschreiben an denselben und ermöglicht zukünftig das Bezahlen auch kleinerer Beträge mit Karte :)
Ich habe eine Sendung gesehen da ging es um Solche Fälle da hat ein Rechtsanwalt gesagt das es laut AGBs nicht Zuläsig ist ein Mindest Betrag zu Verlangen macht ein Händler das kann man ihn auf die AGBs hinweisen und Richtig Ärger machen so sagte der Rechtsanwalt das Früher haben sie erst ab 10 € akzeptiert weil die Kreditkarten gebühren bei 5 € Wahren aber die EU hat die Kosten Gesenkt weil die Banken die wollen nur Verdienen aber Jetzt sind die Gebühren bei der Kreitkarte bei 3% und wenn ich für 1 € einkaufe sind das 3% und für 10€ auch nur Akzeptieren manche die erst ab 10 € weil sie sich die Gebühren Sparren wollen wenn die Kunden unter 10€ EinkaufenAber dann Frage ich mich Warum sie dann Überhaupt eine Kartenzahlung Anbieten wenn nicht jeder Bezahlen Kann die Händler machen was sie wollen auch wenn es nicht Erlaubt ist Jeder Händler muss die Karte ab 1 € AkzeptierenFrüher war bei EDEKA Tengelmann auch ein Mindestbetrag aber seit die Gebühren gesenkt wurden von der EU gibt es das nicht mehr man kann dort ab Jedem Betrag Bezahlen
Wie hoch ist eigentlich die Gebühr, für so eine Rechtschreibung und Punktuation?
Nicht 3% sondern 0,3% für Kreditkarten und 0,2% für Debit Karten
Welche Sendung war es, wenn ich fragen darf?
Ob und ab welchem Betrag der Geschäftsinhaber Kartenzahlung anbietet ist ganz alleine seine Entscheidung.
Die AGB der Kreditkarten oder EC-Karten Gesellschaften spielen da keine Rolle.
Blödsinn!
Die einzige Entscheidung die der Händler treffen kann, ist ob er Kartenzahlung überhaupt anbietet oder nicht.
Warum, zum Henker, sollte sich der Händler, soferne er Kartenzahlung anbietet, nicht an die AGB der Kreditkarten- und Terminalfirmen halten müssen?
Der Vertrag zwischen dem Ladeninhaber und dem Kreditkartenunternehmen ist aber kein Vertrag zwischen Kunde und Geschäft. Du schliesst mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab, in Deutschland gilt immer noch Vertragsfreiheit, wenn der Verkäufer als Bedingung einen Mindestumsatz für Kartenzahlung festlegt, dann ist das so. Da kann in dem Vetrag zwischen Kartenanbieter und Verkäufer drin stehen was will.
Ich weiß, aber der Händler muss sich doch auch an seine Verträge halten, auch wenn ich persönlich die nicht einklagen kann, ich aber evtl. bei Visa &co. klagen kann.
Wenn Du in deinem Kreditkartenvertrag einen Passus hast, dass dir die Kreditkartengesellschaft die Zahlung von Kleinstbeträgen in jedem Geschäft das diese Karten akzeptiert garantiert, dann kannste gerne klagen.
Diesen Passus wirst Du jedoch nicht finden.
Finde es sowieso ein wenig lächerlig klagen zu wollen weil man Kleinstbeträge nicht mit Karte zahlen darf...
Geschäfte können sich auch weigern 500 oder 200 Euro Scheine anzunehmen obwohl diese ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, auch das kannst Du nicht einklagen...
Nicht den Vertrag zwischen mir und KKUnternehmen, sondern Händler und KKUnternehmen.
Ich finde es nicht lächerlich, weil ich kein Bargeld bei mir haben will, sondern alles mit Karte zahlen will. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit in Nord Europa sein, wir sind schließlich in einen nach industriellen Land in 2016. In Polen und den Niederlanden klappt dass auch immer ganz gut, hatte da noch nie Probleme (ich wohne an der Grenze zu den Niederlanden). Sogar meine Oma hat kein Bargeld mehr, und zahlt wenn es geht auch Kontaktlos (was in Polen fast überall geht, wo Kartenzahlung akzeptiert wird, auch auf dem Land).
Es klappt auch bei Händlern wie Aldi, Lidl oder Kaufland. dementsprechend kaufe ich da fast ausschließlich ein, aber es kommen doch regelmäßig Situationen vor, wo ich woanders Einkaufen will.
Es ist rechtens. Die meisten Unternehmen bzw. Läden nehmen erst Kartenzahlungen ab 10€ da die Bearbeitungsgebühren (Disagio) von den Kreditunternehmen bei ca. 2-4% liegen. Es würde sich nicht lohnen jeden kleinen Betrag per Karte anzunehmen.
Die EU hat die gebühren für Kreditkarten vor einem Jahr auf 0,3% gedeckelt, für debitkarten auf 0,2%...
Aber meine Frage war nicht ob es sich lohnt oder nicht. Meine Frage war, ob das mit den Verträgen der Kartenunternehmen vereinbar ist.
Aber der Händler schließt doch einen Vertrag mit den (Kredit-)karten unternehmen ab, um überhaupt Kartenzahlungen annehmen zu können. Manche sagen, dass dort drin steht, dass kein Mindestbetrag verlangt werden kann. Stimmt das oder stimmt das nicht? Und bitte Quellen angeben.