Nach Kartenzahlung über Kassenzettel den Käufer suchen?

4 Antworten

Also, hier wird denke ich mal kein Privatsphäre Gesetz verstoßen, da es nicht zuordnungsbar ist und eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Naja, sowas müssten Sie an die Behörden weitergeben, die Bank darf da keiner Auskunft geben, das Geschäft genauso wenig.

Aber ich glaube da wird nicht viel passieren, da der Aufwand vlt zu groß ist, aber das entscheiden die Behörden

Das fällt unter den Datenschutz. Wenn es sich nicht um strafrechtliche Ermittlungen handelt, kommst Du da nicht ran. Zum Glück.


Nein, das ist es nicht. Auf dem Kassenzettel sind nicht umsonst nur die letzten drei Ziffern der Karte aufgedruckt.

Wegen einer solchen Tat würde man da wohl keinen Aufstand machen. Zudem: Das beweist nicht, dass der Käufer auch der Verschmutzer ist.