Sind Fußbilder oder videos Posing-Bilder und strafbar?
Hallo,
meine Frage steht oben. Man sieht nur Füße oder wie jemand sich die Schuhe und Socken auszieht und dann massiert.
7 Antworten
Jawohl, wenn sie aufgrund eines sexuellen Hintergrundes angefertigt werden und die Protagonisten noch minderjährig sind, dann ist das meines Wissens strafbar!
Möglicherweise sind die Beine so kurz, dass auch der Intim-Bereich zu sehen ist 😂
Wo genau im StGB soll das stehen?!
StGB §184c
Das ist ein einzelner Punkt einer Liste von Merkmalen.
Lies mal genau was da steht... Wenn du nicht einmal den Paragraphen kennst, dann ist deine Antwort glaube ich nicht so qualifizierend.
Hast Du die Punkte 1. a) + b) denn auch gelesen?
Ja
a.) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
Ich sehe hier nichts was auf Füße hinweist. Und Schuhe und Socken auszuziehen ist eine alltägliche Sache.
Ich wollte nur darauf hinaus, dass es nicht auf "Intimbereich" und "Gesäß" begrenzt ist.
Definiere in b.) aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung. Wenn ich nur die Füße sehe und sonst nichts, betont das nicht das Geschlecht.
Wenn ich nur die Füße sehe und sonst nichts, betont das nicht das Geschlecht.
Ich wäre auch damit vorsichtig, weil es darauf ankommt, mit welcher Intention eine Aufnahme angefertigt wird.
Also du meinst, wenn Du Fotos von Kinderfüßen siehst, die du auf Google überall findest, ist das schon strafbar?
Die Intention spielt eben keine Rolle. Das habe ich mal recherchiert. Du kannst sogar sowas "nur aus Spaß" oder als Kunst machen und es nicht geil finden und trotzdem wäre es strafbar oder umgekehrt du machst etwas weil du es geil findest es ist aber nicht strafbar. Es kommt allein auf das Bild an und dessen Kriterien.
Ich habe gelesen, es geht um 17 Jahre. Also wenn man 17 ist, ist man minderjährig. Man darf Füße posten, aber dann sollte klar erkennbar sein, dass es ein Künstlerisches Bild ist. Sobald ersichtlich ist, dass man einen Sexuellen Hintergedanken pflegt, ist es nicht erlaubt, da man minderjährig ist. Aber Kunst kennt keine Grenzen, demnach wäre das in der Hinsicht erlaubt. Beispiel: Füße eingelassen im Sand und im Hintergrund das Meer. Dann ist es Kunst
Ich hab ja geschrieben, worum es geht
Ja, dass wäre aber kein künstlerischer Aspekt mehr. Da könntest du dann Probleme mit bekommen. Das wäre eher dieser Sexuelle Part. Warte dann lieber, bis du 18 bist
Wenn man Schuhe und Socken auszieht? Ernsthaft? Begründe das bitte mit dem Gesetz
Kinder und Jugendpornografie. Dadurch dass dies dahingehend eine Anspielung wäre, fällt es genau darunter. Viele Menschen sehen sowas als erotisch an
Das steht aber nicht in 184c hier steht:
a.) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
nix Füße... Außer Füße gehören zu den Genitalien. xD
Zeiten ändern sich und es muss nicht alles 100% im Gesetz stehen. Es gehört nun mal dazu, ein Richter entscheidet am Ende und wenn Dinge nicht klar definiert sind im Gesetz, hat er hierzu kompletten Freiraum
Das Gesetz wurde erst 2021 geändert... So alt ist es nicht. Es gibt Kriterien und diese sind in dem Gesetz festgeschrieben. Wenn Du die nicht hättest, dann könnte jedes Bild wo jemand drauf ist, der noch nicht 18 ist unter 184b und c fallen. Ein Mädel in einem Abi-Kleid, dass vielleicht etwas ihr Kleid hebt und dann ein Bild macht das wäre dann auch schon 184c. Was du beschreibst wäre ein Willkür Staat.
Was ich beschreibe ist die Realität. Hör also auf mit deiner Besserwisserei und erkundige dich mal, wie die Welt funktioniert. Es ist eindeutig eine Sexuelle Handlung, jeder Richter würde mir da recht geben. Komm aus deiner Bubble hervor, die beweist, dass es nicht so ist, denn es ist nunmal so
Und woher weißt DU das? Ich argumentiere logisch. Du wohl eher nicht. Es ist keine sexuelle Handlung, wenn man sich die Schuhe auszieht oder kennst Du so Fälle. Das ist doch wohl eher deine Besserwisserei. Erst nicht den Paragraphen nennen können und die Begründung, aber dann meinen man wisse viel.
Nein, warum sollte es, aber es stimmt, auch schöne Füße können entzücken ;-)
Man sieht nur Füße oder wie jemand sich die Schuhe und Socken auszieht und dann massiert.
Wenn nicht jemand nebendran steht und Dich zwingt, kann ich nichts strafbares daran erkennen.
Was ist, wenn jemand 17 ist und das macht?
Füße sind keine Geschlechtsmerkmale. ... (falls ich mich nicht irre)
Nein.
Naja, aber im StGB steht ja, dass es Bilder vom intim Bereich, unbekleidet oder Gesäß sein muss, aber nicht Füße.