Sind diese Scheinwerfer in Deutschland legal?

9 Antworten

das glaub ich kaum,die müssten erstmal ein E-zeichen bekommen und nach den geltenden regeln gibt's das nicht.

nein.... der Einbau im Auto auf öffentlichem Grund und STVO zugänglichem Gelände ist verboten.

Kaufen darfst du es und im Kofferaum mitnehmen natürlich auch. Nur nicht einbauen!

Sonst wirds richtig teuer auch wenn du nur am Straßenrand stehst und Licht an hast während zufällig die Polizei vorbei fährt.

Sie sind selbstverständlich verboten. Scheinwerfer vorne dürfen nicht bunt leuchten. Die dürfen nur weiß leuchten.

Diese Dinger haben auch bestimmt keine E Prüfnummer. Außerdem darf man Scheinwerfer nicht modifizieren, also etwas im Scheinwerfer umbauen.

Du verlierst die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz.

blauersalon  28.10.2016, 09:37

Das mit dem Versicherungsschutz ist totaler Quatsch, weil Autos Haftpflichtversichert sein müssen (mindestens). Da fällt kein Schutz aus. Die andere Frage ist, ob die Versicherung sich im Nachhinein nochmal mit Geldforderungen an den Versicherten wendet.

AntwortMarkus  28.10.2016, 09:44
@blauersalon

Nö kein Quatsch. DU verlierst den Versicherungsschutz. Nicht der unschuldige Unfall Gegner. Den Schaden begleicht Deine Versicherung und nimmt Dich dann in Regress. Holt sich das GELD also von Dir wieder.

Dein Vollkasko Schutz ist ebenfalls nicht mehr gegeben. Da zahlt die Versicherung dann von vorne herein gar nichts.

premme  28.10.2016, 09:48
@blauersalon

Hallo @blauersalon,

nun mal nicht so schnell.

Denn, die Beleuchtung an Fz ist gesetzlich vorgeschrieben.

Jegliche bauliche Veränderung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Gruß

fiwaldi  28.10.2016, 09:59
@blauersalon

Nun mal langsam und erst mal das Kleingedruckte der Versicherung lesen. Die versichern NUR Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis. Mit der Lichtorgel ist die erloschen!!!! Also nix mit Versicherung.

Im Erstfall trägt die Versicherung vorab den Schaden des schuldlosen Unfallgegners, bitet dann aber garantiert zur Kasse!

Selbst wenn der Unfallgegner objektiv schuldig ist, kann er bei einer Klage Glück haben, wenn er nachweist, dass das unzulässige Teil ihn irritiert hat. Schon dreht sich der Spieß um

Was sich Leute für einen Müll ausdenken um damit Geld zu machen dieser Mist ist auf der Strasse VERBOTEN den vorne ist WEIß vorgeschrieben und hinten Rot und keine Disco in den Scheinwerfern mit so was erlicht die Zulassung der Scheinwerfers und somit die des Fahrzeugs die Polizei zieht dich damit raus nimmt dir Kennzeichen und Papiere ab wen man sich auch des wegen aufregt auch die Schlüssel dann darf man selber sehen wie die Karre nach Hause oder zur Werkstatt kommt und um dort den Mist da wieder raus kommt .

Ganz sicher nicht... geh mal auf diese Seite https://www.lti.kit.edu/499.php

und scrolle ein bisschen runter... da ist so eine Tabelle, in der aufgelistet ist, welche Farbe welches Licht (Abblendlicht, Nebellicht, usw.) am Auto haben darf.