Beide XENON-Scheinwerfer geklaut - ist das ein Teilkaskoschaden?
Hallo zusammen,
bei meinem Auto wurden übers Wochenende beide XENON-Scheinwerfer professionell ausgebaut und geklaut (im Dunkeln habe ich keine Schäden am Lack feststellen können) -- ist das ein Teilkaskoschaden oder brauche ich hier eine Vollkasko? Wird meine SF-Klasse davon beeinflusst?
Vielen Dank vorab Grüße Jan
4 Antworten
Hallo Parafox2000,
oha, was für ein Pech! Da müssen ja wirklich Profis am Werk gewesen sein! Es ist bei neueren Autos ja alles andere als einfach, die Scheinwerfer auszubauen.
Es ist ein Fall für deine Teilkasko. Da die Teilkasko in aller Regel keine SF-Klasse hat (anbieteranhängig), erfolgt auch Rückstufung.
Bitte denke daran, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Deine Versicherung wird sehr wahrscheinlich einen Gutachter rausschicken....also bitte nicht reparieren lassen, bevor du den weiteren Ablauf mit deinem Anbieter besprochen hast.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK Social Media-Team
;)) ein kleiner, aber entscheidender Fehler. Danke für den Hinweis!!
.... natürlich, was denn auch sonst?
Meine hat für die Sparte TK keine SF-Klasse, kann somit nicht stufen.
Binde einfach ein Deinen "Berater", denn solche Frage sollten auch für ihn Alltag sein und er kennt Deinen Vertrag.
Anzeige ist allerdings meist nötig.
Die Teilkasko zahlt in deinem Fall nicht. Es war kein Unfall und bei Diebstahl wird nur gezahlt, wenn das ganze Fahrzeug geklaut wurde. Eine Vollkasko würde das abdecken.
Ha-ha-haaa, wozu ist dann der Teilkasko-Versicherungsschutz ???
a. Versichert sind Diebstahl und Raub... usw.
Gruß siola55
Habe nun doch noch einen Artikel zum Thema Teilediebstahl gefunden und das sagt Folgendes. Ist das dann generell so oder abhängig vom Versicherer?
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Und wenn nur Teile geklaut wurden? Auch wenn zum Beispiel nur das Radio, das Navigation oder die Räder geklaut werden, zahlt die Teilkasko den Schaden. Aber auch hier nur den Wiederbeschaffungswert. Wer also nachträglich ein neues Radio einbaut, sollte die Quittung gut aufbewahren, um nachweisen zu können, dass das Gerät neuer ist als das restliche Auto. Tipp: Bei der Teilkaskoversicherung drauf achten, bis zu welcher Summe Teile mitversichert sind. Das unterscheidet sich je nach Versicherung teilweise um mehrere tausend Euro.Quelle: http://www.autobild.de/artikel/autodiebstahl-940332.html
Wie sind sie denn an die Scheinwerfer heran gekommen? Dazu muss man doch erst mal ins Auto rein, um die Motorhaube öffnen zu können.
Beim VW Touareg der ersten Generation (Facelift) gibt es leider eine Schwachstelle und "Profis" können die ohne öffnen der Motorhaube binnen 30 Sekunden entfernen - ohne dabei sogar Schaden am Fahrzeug anzurichten. Bei Porsche werde die Lichter teilweise gewaltsam herausgeschnitten ...
Sind denn in deiner Police "außen angebrachte Sachen" mit versichert?
Daran könnte es scheitern.
Abgesehen davon, dass es eine derartige Unterscheidung nicht gibt: Scheinwerfer sind demnach Deiner Meinung nach "außen angebrachte Teile", ja?
Demnach könnten nach Deiner Theorie auch sämtliche Karosserieteile, Außenspiegel, Blinker, Antennen, Reifen, Felgen, Scheiben, usw. vom TK-Versicherungsschutz ausgeschlossen sein - wenn man nur den falschen Vertrag hat?
Wenn man sie von außen einfach abmontieren kann, wäre das so.
Hi Lydia, sollte wohl keine Rückstufung heissen... ;-)