Sind die Tarot-Karten des Rider-Waite Tarot welche erstmals 1910 erschienen sind (noch) urheberrechtlich geschützt?
Oder dürfte man diese bereits in einem Computerspiel verwenden?
1 Antwort
In UrhG Dauer des Urheberrechts § 64 Allgemeines steht:
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
In UrhG § 69 Berechnung der Fristen steht:
"Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
In diesem Artikel steht:
"Die Schöpfer des Rider Waite Tarot Decks sind Arthur Edward Waite und Pamela Colman Smith. Das „Waite“ im Rider Waite Tarot bezieht sich auf Arthur Edward Waite (1857-1941)."
In diesem Artikel steht:
"Pamela Colman Smith (* 16. Februar1878 in Pimlico, Middlesex; † 18. September1951 in Bude, Cornwall) war eine angloamerikanische Künstlerin und Autorin. Ihre Illustrationen des Waite-Smith-Tarot-Decks, das sie mit Arthur Edward Waite entwickelte, wurden weltbekannt. [...] In einem Brief an Alfred Stieglitz im Jahre 1909 erwähnte sie, dass sie ihre Arbeit an den 80 Bildern des Tarots fertiggestellt habe, jedoch blieb der Brief unbeantwortet. Ungeklärt bleibt bis heute, in welchem Ausmaß Arthur Edward Waite bei den Tarotkarten von Pamela Colman Smith beteiligt war, und welches die beiden überzähligen Bilder sind, die Pamela Colman Smith in ihrem Brief erwähnt."
Daraus ergibt sich:
§ 2 Geschützte Werke von Arthur Edward Waite (1857-1941).sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2012 gemeinfrei. Wir wissen allerdings nicht, ob er bei den Karten als § 8 Miturheber gelten kann.
§ 2 Geschützte Werke von Pamela Colman Smith († 1951) sind in Deutschland ab dem 1. Januar diesen Jahres gemeinfrei.
Gruß aus Berlin, Gerd
Großes Dankeschön für diese ausführliche Antwort.