Nationalhymnen Melodie Urheberrechtlich geschützt?
Hallo zusammen,
ich hätte eine grundlegende Frage: Sind alle Nationalhymnen (damit meine ich jetzt nicht Text) sondern Kompositionen (Melodien) von der GEMA urheberrechtlich geschützt, sodass es verboten ist, eine "eigene Version" von einer Nationalhymne als "Konzertstück" zu schreiben?
Nehmen wir beispielsweise die deutsche Nationalhymne? Ich weiß, dass Joseph Haydn der Komponist gewesen ist, aber da er ja mehr als 70 Jahre tot ist, wäre es folglich möglich die Melodie für ein Konzertstück (bzw. als Konzertstück) zu verwenden, und anzugeben, dass J.H der Komponist ist.
5 Antworten
Hallo Canno1992,
meine Antwort kommt spät - aber lieber spät(er) als nie :)
Es gibt zum Einen Nationalhymnen, deren Urheber noch leben oder zumindest noch keine 70 Jahre verstorben sind. So lange läuft nämlich in fast allen Staaten der urheberrechtliche Schutz.
Meines Wissens ist die türkische Nationalhymne noch geschützt, da der Komponist Osman Zeki Üngör erst 1958 gestorben ist. Ich habe aber mal gelesen, dass der türkische Präsident (bzw. der türkische Staat) das Werk als Nationalhymne als Allgemeingut von dem Schutz ausnehmen wollte.
Es gibt aber auch Bearbeitungen von Nationalhymnen, die als eigenständige Bearbeitung auch wieder geschützt sein können.
Nur wenn du die Nationalhymnen in der Originalfassung aufführen willst, dann darfst du das ohne Einwilligung.
Wenn du aber eine Bearbeitung aufführen willst, dann musst du oder der Veranstalter des Konzerts das bei der lieben GEMA anmelden.
Liebe Grüße
ichausstuggi
Nein die sind geschützt. Das wäre ja schlimm wenn da jeder was draus machen könnte. Ne Rap Version oder ne Techno Version. Nee geht gar nicht
okay Danke sehr! Ich war nämlich am überlegen, ob ich eine Konzertversion von der türkischen Nationalhymne machen könnte... Ich kenne mich mit Musikrecht nicht wirklich aus.
Nein, sind sie in der Regel nicht, hör' Dir mal "Star Spangled Banner" von Jimi Hendrix an.
Es mag aber sein, das es hier oder dort so eine Art "Verunglimpung von nationalen Symbolen" im Strafrecht geben könnte.
hör' Dir mal "Star Spangled Banner" von Jimi Hendrix an.
Die Melodie der US-Hymne ist eigentlich ein britisches Trinklied aus dem 18. Jahrhundert, es wäre erstaunlich, wenn da das Urheberrecht greifen würde.
Was ist denn der Auftritt von Jimi Hendrix Anderes?
Kleiner Hinweis: Die Gema ist nicht dazu da, irgendetwas zu schützen, sie ist dazu da, die Nutzungsrechte an Musikstücken im Auftrag von deren Komponisten zu verkaufen. Und nein: Nationalhymnen sind in der Regel auf Grund des Alters nicht mehr urheberrechtlich geschützt.
Also könnte ich ruhig und ohne Angst, eine Variation über Thema einer Nationalhymne machen und online stellen?
ja
Okay gut. Danke!
Ob Nationalhymnen geschützt sind, hängt von der Gesetzgebung der jeweiligen Länder ab.
In Deutschland besteht ein Schutz lediglich für die 3. Strophe (gem. BVerfG)- strafrechtlich kann die Verunglimpfung dieser einen Strophe bestraft werden - eine künstlerische Ausgestaltung wäre aber keine Verunglimpfung.
Ansonsten kann die Melodie und auch der Text frei verwendet werden...
Wie das mit der türkischen Hymne ist, könnte bei der türkischen Botschaft erfragt werden.
Nja aber was ich meine ist aber, Variationen/Interpretation über das Thema (Melodie) - ähnlich wie eine Symphonie. Und jetzt bin ich wieder etwas verwirrt.