Was passiert wenn man in einem Insolvenzverfahren ist, und man bekommt Post von Inkasso?

5 Antworten

An Inkassobüros sollte man grundsätzlich nicht bezahlen.

Schreib mal genauer, worum es geht.

Georg63  11.11.2015, 17:11

Bezahl deinen Einkauf ganz normal an den Lieferanten. Wenn dann was von einer Inkassofirma kommt, schreibst du denen kurz, dass die Forderung längst bezahlt ist und du keinerlei Gebühren etc. anerkennst.

Inkassofirmen sind keine Behörden und keine Anwälte - die können nur böse Briefe schreiben.

Was passiert, wenn man in einem privat Insolvenz ist, und dann aber Post von Inkasso bekommt ?

Erstmal uninteressant. Inkassobüros sind private Dienstleister. Rechtlich gesehen ist der Brief also das gleiche als wenn dein Bäcker dir schreibt.

Kann man dann trotzdem an Inkasso zahlen, oder bekommt man direkt Schwierigkeiten ?

Zuerst wäre mal die Frage zu klären was gefordert wird und ob diese Forderung berechtigt ist.

Bezahle so bald wie möglich die Ursprungsforderung und Mahngebühren an den Gläubiger. Inkassos kann man mitsamt ihren erfundenen Gebühren ignorieren. Grundsätzlich sind es neue Schulden und die sind erst mal völlig separat von deiner Insolvenz.

Sehr aber zu, dass du aus deiner Situation mal lernst und nicht ständig wieder in neue Schulden reinrutscht.

Die Frage ist ein wenig umständlich formuliert.. Was genau meinst du jetzt? Post von Inkasso während laufender Insolvenz? Dabei kommt es wohl darauf an, WANN die Schulden entstanden sind..

Oder meinst du, während laufender Insolvenz eine Bestellung zu tätigen?

snatchington  11.11.2015, 17:57

du weißt also noch gar nicht, ob du Post vom Inkasso bekommst, vermutest es nur?

Wenn dem so ist, dann bemühe dich, schnellstmöglich die Rechnung von deiner Bestellung zu begleichen oder nehme Kontakt mit dem Verkäufer auf und versuche, auf unbürokratischem Weg eine Einigung über Ratenzahlung zu vereinbaren.

Schlumpf7979 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 17:02

Aber ich werde doch vom Inkasso jetzt eine Zahlungsaufforderung bekommen, oder geht die Insolvenz jetzt direkt kaputt ? Hoffe ich bekomme noch ne Zahlungsmöglichkeit.

Georg63  11.11.2015, 17:13
@Schlumpf7979

Lass dir von den Inkassofritzen keinen Mist erzählen - die Lügen aus Prinzip.

Wenn die Forderung an den Gläubiger bezahlt ist, jaulen die nur wegen Gebühren, auf die sie kein anrecht haben.

Schlumpf7979 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 16:57

Ich bin seid 1 Jahr im Insolvenzverfahren, und habe letzten Monat etwas bestellt. Bis jetzt habe ich immer alles bezahlt während des Insolvenz. Doch jetzt habe ich was offen, was nicht viel ist. Da wird jetzt Post von Inkasso kommen. Habe ich die Möglichkeit trotz Insolvenz meine Sache zu bezahlen ? Ich will es ja zahlen, und keine neuen Schulden. Wie gesagt, bis jetzt habe ich keine neuen Schulden mehr gemacht, und immer bezahlt.

Geheim0815  11.11.2015, 16:59
@Schlumpf7979

Auch "nicht viel ist" sind Schulden.... aber wenn es nicht viel ist zahl es sofort, dann hat es auch keine Konsequenzen.  Ansonsten könnte dir dieses "nicht viel" die Insolvenz kaputt machen

mepeisen  11.11.2015, 17:08
@Geheim0815

Da geht nichts kaputt.

Geheim0815  11.11.2015, 20:06
@mepeisen

nur wenn er den kleinen Betrag auch wirklich zahlt, ansonsten wäre es sehr wohl ein Versagensgrund für die Restschuldbefreiung wenn die bestehenden Gläubiger das beantragen. Neue Schulden machen in der Insolvenzzeit ist nunmal nicht, unabhänig von der Höhe und wer diesen Weg geht sollte das ganz genau wissen.

mepeisen  12.11.2015, 06:38
@Geheim0815

Alleine neue Schulden führen nicht zu einem Versagensgrund. So etwas kennt die InsO nicht. Also höre bitte mal auf, diesen falschen kram zu verbreiten. Das, was zum Versagen der Restschuldbefreiung führen kann, sind beispielsweise absichtlich falsche Angaben des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse. Da sind wir dann aber auch schnell bei entsprechenden Straftaten (Eingehungsbetrug). Natürlich muss man als Insolvenzler extrem vorsichtig sein, das ist auch gut so. Aber nicht jede neue Schuld führt automatisch zu einem Versagen der RSB. Lies mal beispielsweise §290 InsO.

In dem Fall handelt es sich um einen Neugläubiger. Du solltest den Betrag also bezahlen. Eine Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, da das Büro bzw. der, den sie vertreten, kein Insolvenzgläubiger ist.