Sind alphabetische Sammlungen von Reden urheberrechtlich erlaubt?

2 Antworten

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Hallo, nach § 48 Urheberrechtsgesetz ist die Verbreitung von öffentlichen Reden von Abgeordneten ..... zulässig, erforderlich ist aber eine Quellenangabe;

urheberrechtlich geschützt ist allerdings die Verbreitung .... von Sammlungen, soweit sie mehrheitlich denselben Urheber haben;

die Protokolle aller Bundestagssitzungen seit 1948 kannst Du auf der Seite des Dt. bundestages einsehen;

Wie willst du Reden alphabetisch ordnen? Nach dem ersten Wort der Rede? Das ist doch meist die Begrüssung des Bundestages: "Meine sehr verehrten Damen und Herren...".

Jonash916 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 21:03

Nach dem Namen des Redners

Bergfex49  01.07.2020, 20:22

oder sogar: Sehr geehrter Herr Präsident bzw. Frau Präsidentin.....