Sind alphabetische Sammlungen von Reden urheberrechtlich erlaubt?
Hallo,
Ich habe mich letztens gefragt warum es keine Sammelwerke von beispielsweise allen Reden der CDU im Bundestag des Jahres 2019 gibt (wahlloses Fallbeispiel damit darauf eingegangen werden kann). Ich weiß das Reden urheberrechtlich geschützt sind, aber es Sonderreglungen für Sammlungen gibt, dessen Wortlaut mich nicht in Gänze aufklärt. Also:
- Darf so ein Werk erstellt werden, wenn es alphabetisch angeordnet ist?
- Darf so ein Werk erstellt werden, wenn es thematisch angeordnet ist?
Danke.
2 Antworten
Hallo, nach § 48 Urheberrechtsgesetz ist die Verbreitung von öffentlichen Reden von Abgeordneten ..... zulässig, erforderlich ist aber eine Quellenangabe;
urheberrechtlich geschützt ist allerdings die Verbreitung .... von Sammlungen, soweit sie mehrheitlich denselben Urheber haben;
die Protokolle aller Bundestagssitzungen seit 1948 kannst Du auf der Seite des Dt. bundestages einsehen;
Wie willst du Reden alphabetisch ordnen? Nach dem ersten Wort der Rede? Das ist doch meist die Begrüssung des Bundestages: "Meine sehr verehrten Damen und Herren...".
Nach dem Namen des Redners
oder sogar: Sehr geehrter Herr Präsident bzw. Frau Präsidentin.....