Urheberrecht: Völlig neuen Text zu einem bekannten Lied verbreiten?
Ich möchte gerne einen vollständig neuen Text für ein bekanntes Lied eines Deutschen Liedermachers schreiben. Diesen Text möchte ich mit dem Hinweis verbreiten, dass er sich zur Melodie dieses Liedes gut singen lässt (z. B. damit Menschen den Text beim Selbst-Musizieren singen können).
Ich würde weder den Text noch die Musik des Liedes verbreiten, das mich inspiriert hat. Wäre das problemlos möglich, oder könnte der Urheber des Liedes, auf das ich lediglich verweise, mir diesen Hinweis verbieten, dass mein Text auf sein Lied passt?
4 Antworten
Ja.
Das Urheberrecht erlischt 80 Jahre (glaube ich) nach dem Tod des Rechteinhabers. Entweder wartest Du oder Du suchst Dir ein altes Lied, auf das der Text ebenfalls passt (z. B. ein bekanntes Volkslied).
Aber es werden doch keine rechte verletzt da weder original Text noch die original Musik verbreitet wird.
Du kannst aber nicht einfach einen neuen Text schreiben ohne Dich vorher mit dem Rechteinhaber abzusprechen.
Stell Dir vor, es sei ein Lied gegen Massentierhaltung und Du würdest ein Loblied auf Tönnies darauf dichten.
Ich weiß nicht, ob Dir FanFiction etwas sagt. Es gibt in der Tat AutorInnen, die verbieten, dass Ihre Bücher für FanFiction genutzt werden. Obwohl ja in der FF etwas völlig Neues und Eigenständiges entsteht.
Was Du privat in Deinem stillen Kämmerchen machst, ist Deine Sache. Du darfst es dann aber nicht öffentlich stellen - auch wenn Du kein Geld damit verdienst.
Vielen Dank. Mir scheint, da kommen wir der Sache schon näher.
Bei mir liegt der Fall jedoch anders als bei der FanFiction. Der Text, den ich verbreiten will, ist völlig neu und hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem Text des Liedes. Die Musik des Liedes will ich nicht verbreiten, sondern nur meinen Text mit dem Hinweis, dass man es zu der Musik des Liedes singen kann. Warum sollte das nicht erlaubt sein?
Erlaubt ist alles.
Wenn Du mit der ganzen Geschichte Geld verdienst, kann es Dir passieren, dass Du alleine für die Namensnennung schon Kohle abdrücken musst. Denn nur darum geht es. Oder eben eine Unterlassungsverfügung bekommst - die dann auch Geld kostet. Willst Du deswegen vor Gericht ziehen?
Verzichte einfach auf den Hinweis.
Erlaubt ist alles.
Was meinst Du damit?
Wenn Du mit der ganzen Geschichte Geld verdienst, kann es Dir passieren, dass Du alleine für die Namensnennung schon Kohle abdrücken musst. Denn nur darum geht es.
Das will ich nicht ausschließen, aber ich würde das gerne sicher wissen. Hat Du vielleicht eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Und was wäre, wenn ich damit kein Geld verdienen will?
Willst Du deswegen vor Gericht ziehen?
Nur wenn die Erfolgsaussichten sehr gut stünden.
Verzichte einfach auf den Hinweis.
Das würde wenig Sinn machen, weil dann niemand auf die Idee käme, dass man meinen Text gut zu dem Lied singen kann. Und darum geht es ja.
Du kannst aber nicht einfach einen neuen Text schreiben ohne Dich vorher mit dem Rechteinhaber abzusprechen
Erlaubt ist alles.
Du solltest dich vielleicht in Pippi Langstrumpf umbenennen.
Oder einfach nichts schreiben, wenn du keine Ahnung hast.
zu deinem text hast du das urheberrecht. auf ein anderes lied verweisen ist jederzeit erlaubt, denn du publizierst ja weder dessen text noch dessen melodie, sondern nennst nur den namen des liedes.
Das klingt überzeugend. Hast Du vielleicht auch einen Link zu einer Quelle?
Und meinst Du, dass ich mit diesem Text auch Geld verdienen könnte, wenn ich es wollte? Oder könnte der Urheber dann sagen: "Also, das geht wirklich zu weit. Es ist offensichtlich, dass dieser Texter nur deswegen Geld mit seinem Text verdient, weil er ihn mit dem Hinweis auf meine Musik verkauft.", und mir das mit dieser Begründung verbieten? Vielleicht nicht mit dem Urheberrecht, aber aufgrund anderer Gesetze?
da bin ich leider überfragt, da ich keine songtexte zu melodien lebender künstler schreibe. die melodien, auf die ich verweise, sind schon uralt.
Ok, nachdem ich die Diskussion unten gelesen habe, hab ich es jetzt verstanden.
Ich sehe darin keinen Verstoß gegen ein Urheber- oder Nutzungsrecht. Die Nennung des Originaltitels dürfte weder das eine noch das andere tangieren. Die Noten veröffentlichst Du ja nicht. Und der Text ist ja von Dir.
Auch Melodien fallen unter das UrhG. Vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG. Ich werde nun keine Rechtsprechung dazu heraussuchen, der Gesetzestext ist da eindeutig genug.
Ja, das tun sie Ich sehe trotzdem keinen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Den Text zu veröffendlichen und lediglich zu sagen, dass er zu der und der Melodie passt, sollte unproblematisch sein.
Was nicht ginge, wäre dein Text zur geachützen melodie einzusingen und das Gesungene dann veröffentlichen.
Vielen Dank für die Antwort. Du scheinst Dich jedoch nicht besonders gut auszukennen, oder? Sonst wüsstest Du bestimmt, dass die Frist 70 Jahre beträgt. Oder warum meinst Du, dass ich den Text nicht ohne Weiteres verbreiten dürfte?