Simson S51 ohne Erstzulassung 2017 noch zulassen?
Hallo. Ich habe eine Simson S51 Baujahr 1987. Ich habe sie noch nicht angemeldet also noch kein Kennzeichen etc. . In den Papieren steht , dass sie noch nie zugelassen wurde ( Bei Erstzulassung ist ein leeres Feld). Ich habe mal davon gehört, dass 2017 keine neuen 2 Takt Modelle mehr zugelassen werden dürfen. Heißt das, dass ich sie auch nicht mehr zulassen kann da sie noch nie zugelassen war, da sie praktisch als neufahrzeug gilt oder spielt da nur das Baujahr eine Rolle? Ich hoffe ihr versteht meine Frage... Also praktisch ob ich sie ganz normal zulassen kann oder ob es da Probleme geben wird. Danke im voraus!
3 Antworten
Das wird schwer da du so auch keine 60 sondern nur 45 fahren dürftest. Mir hat mal jemand erzählt in so einem Fall wird der 1.1. des baujahrs als Erstzulassung genommen aber ich weiß nich ob des so stimmt ich würd mich mal irgendwo schlau machen aber nicht beim Staat die haven zu mir gemeint dass ich auch nur 45 fahren darf trotz Erstzulassung 78
die Regelung geht bis Erstzulassung 28.02.1992
Also ich habe Papiere vom Tüv und da ist bei erstzulassung ein lehres Feld. Höchstgeschwindigkeit in kmh steht 60 drin. Ich habe zusätzlich noch eine Bescheinigung "zur erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubniskarte" vom KBA und geprüft von Tüv. Ich meine aber gehört zu haben dass 2017 keine 2 Takt fahrzeuge mehr neu angemeldet werden dürfen und ich frage mich ob dass dann nur für 2 Takt Modelle gilt die 2017 gebaut wurden oder für alle die 2017 das erste mal zugelassen werden. Stimmt das den überhaupt? Und die 60 kmh sind doch nur für Modelle die 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Zählt da also die Erstzulassung oder das Baujahr?
Danke für die schnelle Antwort
Meines Erachtens nach, werden solche Mopeds nicht zugelassen, sondern erhalten lediglich eine Betriebserlaubnis. Das Kennzeichen holt man schließlich auch nur bei der Versicherung und nicht beim Amt. Demnach kann bei Erstzulassung auch nichts stehen
Das Baujahr sollte hier also als Richtlinie gelten.
Die zählt doch zu Rollern. Daher solltest du sie noch zulassen können. Nur ob du sie mit 60km/h eintragen kannst weiß ich nicht. Ruf doch bei deinem Amt an, die helfen gerne.