Darf eine simson s51 auf einer Bundesstraße bzw. Autobahn fahren?
Sie hat ja eine sonderzulassung für 60kmh
3 Antworten
Sie hat ja eine sonderzulassung für 60kmh
Lt. StVO muss für Autobahnen und Kraftfahrstraßen aber die "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h" betragen - wären 60,1 km/h in den Papieren eingetragen, dürftest Du ;-)
Auf "normalen" Bundesstraßen darfst Du aber natürlich (im Allgemeinen, soweit nichts anderes ausgeschildert ist) fahren, das dürfen ja auch Fahrräder ...
klar zu minntest in sachsen
zumindestens ist die alte DDR-Regelung ...bis max.60 km /h in ganz Deutschland gültig.Bundesstraßen dürfen von allen Fahrzeugen befahren werden,sofern es keine Kraftfahrstraße ist,bzw.entsprechende Verbote beschildert sind.Auf Autobahnen haben Mopeds nichts verloren.Die Mindestgeschwindigkeit bezieht sich auf "bauartbedingt".Und das sind Mopeds eben nicht,wenngleich diese schneller fahren dürfen als 45 / 50 km/ h.
Hallo.
Vorausgesetzt, du hast einen entsprechenden Führerschein (Klasse M) und eine zugelassene Simson, so ist Dir das Fahren auf einer Bundesstraße erlaubt.
Lediglich das Fahren mit Deiner Simson auf der Autobahn solltest du vermeiden, da dort die erforderliche - Mindestgeschwindigkeit - bei 63 Km/h liegt. (Dein Fahrzeug müsste also mit 63 Km/h zugelassen sein, was ja nicht der Fall ist).
Ich hoffe, das ich Dir mit meiner Antwort etwas behilflich sein konnte.
Tja SebRmR,
warum ist wohl die Bauabedingte Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 60 gefordert?
Gesetzestexte lesen ist eines, die Ausfuehrungsverodnungen kennen ist dann auch noch der 2. wichtige Schritt.
Weil es damit eben schon eine Mindestgeschindigkeit gibt.
Du kannst nicht nur dort fuer zu langsames Fahren ebenso wegen Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, je nach Tathergang bestraft werden
@Windhund2014
Dennoch gibt es auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen keine generell vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit! Nur eben die Vorschrift nach § 18, Abs. 1, StVO, dass diese nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt - was aber eben noch keine Vorschrift darstellt, auch mindestens so schnell fahren zu müssen.
So nebenbei: wie @ fanofpaolo auf 63 km/h kommt, ist mir schleierhaft. ,)
Allerdings gibts da ja noch § 3, Abs. 2, StVO:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
mfg
Bundesstraße auf jeden Fall. Mit freundlichem Gruß.
Bundesstraße auf jeden Fall.
Im Prinzip ja, außer es ist ihm dort durch Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) untersagt.^^
stimmt also bundesstrasse kann ich
PS: Das mit der Sonderzulassung bezieht sich darauf, das Du dieses Moped bzw. "Leichtkraftrad" trotz der höheren zugelassenen Geschwindigkeit als 45 Km/h, wie es bei einem Moped ist, mit der Führerscheinklasse M fahren dartst.
Mit freundlichem Gruß
Er gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf dt. Autobahnen.
Um mit einen Kraftfahrzeug auf der Autobahn (und Kraftfahrstraßen) fahren zu dürfen, muss "deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h" betragen, siehe § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html