Sichtschutzzaun 1,80 m steht 1 m vor meinem Fenster ist das erlaubt?
Hallo,
wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft. In 2 Reihe stehen 3 Reihenhäuser deren Grundstücke eingefriedet sind. Die Zufahrt zu den Häusern geht direkt hinter unserem Haus entlang und dort haben die Nachbarn einen 1,80m hohen Holzsichtschutzzaun gezogen. Das ist 1 m von meinem Fenster entfernt. Dieses Jahr haben wir das Haus saniert von außen und genau die Wand wovor der Zaun steht ist feucht, sodass der Malermeister sagte das dort was passieren muss das mehr Licht und Luft an das Gebaude kann bzw. Zirkulieren kann.
- Schaue ich aus der Küche direkt vor diese Holzbretterwand, da unser Haus zusätzlich noch ca. 30 cm tiefer liegt als die Einfahrt der Nachbarn und da mit ca. 1 m Abstand von meinem Fenster der Zaun drauf steht.
- Das Erdreich auf dem die Stempel mit den 30 cm höhen unterschied stehen schwemmt zu uns hin weg.
- Was kann ich tun? Im NRW Nachbarrecht und auch im Ortsrecht finde ich nichts. Unsere Nachbarin sagte nur sie will den Zaun bestehen lassen, weil sie nicht will das ich ggf. in Ihr Küchen Fenster schauen kann. Das wird von einer ca. 2,5m hohen Eibe verdeckt . Ihre Aussage wenn die mal geschnitten wird könnte ich dort hin schauen. Sie weigert sich Gardinen für den Fall anzubringen wenn sie das stört. Muss ich deshalb in Kauf nehmen das unsere Mauer wieder Grün wird? Und ich sehr wenig Licht dadurch von den 2 Fenstern habe? Wer kann mir da helfen? Der Zaun steht genau auf der Grundstücksgrenze
2 Antworten
.... wer sich so eine Platte mit einem Rand von lediglich einem Meter leistet, kennt doch die Folgen. Was bitte ist daran schlimm? Der Nachbar könnte ja auch seine Garage an die Grenze stellen!
Salue
Ihr habt bei Euch bestimmt ein Amt, in welchem die Liegenschaften öffentlich beurkundet sind (bei uns in der Schweiz das Grundbuchamt).
Dort steht genau, wie das Haus und seine Abgrenzung eingetragen sind. Allfällige, durch das Bauamt (?) aufgrund eines Baugesuches bewilligte Abgrenzungen sind ebenfalls dort eingetragen.
Ob und wie hoch solche Abgrenzung generell sein dürfen und welche Abstände einzuhalten sind, weiss ebenfalls das Bauamt (oder wie dies bei Euch heisst).
Stellt sich heraus (bei uns wäre dies mit Sicherheit der Fall), dass die Bretterwand ohne Bewilligung aufgestellt worden ist, würde ich die Nachbarin freundlich darauf aufmerksam machen und eine grosszügige Frist setzen.
Halt sie sich nicht daran, wird das Bauamt sich auf Antrag darum kümmern.
Es grüsst Dich aus der Schweiz
Tellensohn