Sicherheutsüberprüfung bei der bundeswehr?
Hallo, ich habe die vorläufige einplanung bei der Bundeswehr bekommen. Allerdings, wird eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 durchgeführt, wegen eines sicherheitsempfindlichen Dienstposten.
Ich war bei der Bewerbung nicht ganz so ehrlich, ich wurde vor ca 4 Jahren von einem Gericht wegen leichter KV verwarnt. Die Strafe wären 2 Jugendarreste gewesen, die ich aber unter bestimmten auflagen nicht absitzen musste.
Soweit ich weiß, steht diese "verwarnung" nicht im BZR, aber im Erziehungsregister.
Bei einer Ü2 wird auch im Erziehungstegister nachgesehen, also wird das wohl spätestens dann rauskommen.
Wird die Ü2 dadurch Negativ ausfallen, oder ist ist eine Verwarnung kein Grund für eine negative Ü2?!
3 Antworten
Wird die Ü2 dadurch Negativ ausfallen,
Ja, wird sie. Du hast gelogen und bist damit nicht vertrauenswürdig. Du wurdest wegen Körperverletzung verurteilt und hast dich somit nicht immer im Griff. Unter Umständen wird man dir das Ganze nun auch als Einstellungsbetrug auslegen und du wirst entlassen.
Danke erstmal für deinen Kommentar.
Nein, meine Sicherheitsüberprüfung ist nicht Negativ ausgefallen, einen Einstellungsbetrug hat man mir auch nicht vorgeworfen und entlassen wurde ich schlussfolgernd auch nicht.
Lieben gruß.
Hallo.
Das ist verschieden wie es ausgelegt wird. Wenn du bei mir gekommen währst durchgefallen.
Ja, das kann sich ändern. Ich hatte damals angegeben in Bremervörde mit 11 kmh. zu schnell gewesen zu sei innerhalb
geschl. Ortschaft. Mir wurde damals gesagt, das , wenn ich das nicht angegeben hätte nicht zu den Feldjägern hätte kommen können. MfG.
Die Ü2 habe ich ja noch nichtmal erhalten, also kann es ja noch nachträglich angeben.
Die Frage ob ich rechtskräftig verurteilt worden bin habe ich verneint, es war ja "nur" eine verwarnung, außerdem ist das ganze doch schon über 4 Jahre her, ist sowas echt ein Grund für eine entlassung?
Bin mir noch nichtmal sicher ob es überhaupt noch irgendwo drinsteht, bin kurz vor meinem 24. geburtstag, soweit ich weiß, wird das Erziehungsregister dann sowieso gelöscht.
Eine Verwarnung ist keine Strafe. Gelöscht, heißt nicht, das die Akte geschleddert wird.
Hallo, schön das ich bei dir durchgefallen wäre, bei den dafür zuständigen Leuten vom MAD bin ich es nicht.
Ich bin nun seit circa 1,5 Jahren bei der Bundeswehr beschäftigt, mache meinen Job vernünftig und mir wurde sogar das Potential für eine Höhere Laufbahn bestätigt.
Die Sicherheitsüberprüfung ist Positiv ausgefallen, ich bin nach den oben beschriebenen "Vorfällen" weder Zivil Strafrechtlich, noch Negativ im Dienst aufgefallen, also kann ich ja froh sein, dass es noch leute gibt die nicht nur aufs Papier sondern auch auf den Menschen achten.
Lieben gruß.