Was brauche ich, um eine Sicherheitsfirma zu gründen?

2 Antworten

Ich formuliere es mal etwas flappsig und meine es keinesfalls persönlich....

Du hast die Sachkunde bestanden, darunter gibt es nur noch die 80h Unterrichtung um sich im Sicherheitsgewerbe Selbstständig zu machen. Genaugenommen hast Du wahrscheinlich keine Ahnung vom Gewerbe, maximal von dem Bereich in dem Du bisher tätig warst.... sondern siehst nur die Möglichkeit mit wenig?) Einsatz und Mitarbeitern von der aktuellen Sicherheitslage zu profitieren, genau darauf warten natürlich alle... Mitarbeiter möchten gerne für so einen Chef arbeiten und Auftraggeber lachen sich ins Fäustchen...

Schon die Feststellung "Erst einmal Subaufträge" gibts Anlaß an einen zukünftigen Billigheimer zu denken. Nicht wenige Unternehmer haben in dieser Zeit ein ernstes Problem mit der Justiz hinsichtlich Verstoß u.a. gegen den Arbeitsschutz.... ignoriert... weil es Geld kostet und auch weil man es in weder in der 80h Unt noch in der Sachkunde wirklich behandelt.... mach Dich mal mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vertraut, denke an Deine möglichen Aufträge und sei Dir gewiss das ein Staatsanwalt erst bei Dir vor der Tür steht, dann bei Deinem Auftraggeber (Thema Organisationshaftung).... Fürsorgepflicht ist Deine Nummer.... Verstösse können auch hinter Gittern enden....Wenn Du nicht auf Anhieb weisst was eine Gefährdungsbeurteilung ist und welche Inhalte sich darin befinden und was im Arbeitszeitgesetz  steht, lass es sein....

Jetzt nur mal der Standard als Anriss....

Für das selbständige Sicherheitsgewerbe brauchst Du erst einmal die Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34 a GewO (erlaubnispflichtiges Gewerbe). Versicherungen, Kapitalnachweis und noch bissel was..... können die für Dich zuständigen Behörden mitteilen.....

Um nochmal meinen Vorredner zusammenzufassen. Geh bitte zu dem Ordnungsamt/Gewerbeamt, dass für den Ort zuständig ist, wo Deine Firma ihren Sitz haben würde. In kleinen Dörfern macht das meistens dann das Landratsamt.

Die sagen dir alles was du an Unterlagen einreichen musst, um ein Bewachungsgewerbe anzumelden. Ohne Bewachungsgewerbe darfst du nicht als Selbstständiger arbeiten, sonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann.

Viele Grüße, 

Toni Schönherr

Gesellschafter Sicherheitadienst Schneider UG

OneWorld 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 17:48

vielen Dank Herr Schönherr