IHK Sachkundeprüfung §34a?
Hallo,
ich möchte als Fahrkartenprüfer arbeiten und würd gerne wissen, ob ich vorher den §34a erwerben muss?
Habe eine Stellungsausschreibung einer Sicherheitsfirma gesehen (Fahrkartenprüfer), die das anbieten und ausbilden (§34a).
Wie kann ich mir das vorstellen? Erwerbe ich den §34a während ich als Kontrolleur arbeite, oder arbeite ich erst nach erwerb des §34a?
Hier ein Ausschnitt:
Voraussetzung :
► min. 18 Jahre alt
► Deutsch in Wort und Schrift (min. B2)
► IHK Sachkundeprüfung §34a (Wir bilden Sie weiter !!!)
► Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis
3 Antworten
In der Regel braucht man dafür 34A. In Berlin, in der U-Bahn hatten unsere Kollegen alle 34A und haben ab und zu in Sicherheitsdienst gewechselt. Wie es in anderen Städten aussieht, weiss ich nicht.
Du wirst oft angegriffen, also musst du wissen wie und ab wann Notwehr beginnt.
Oder ziemlich oft muss du vorläufige Festnahme durchführen, also musst du wissen, wie das richtig geht.
Deswegen brauchst du 34A, damit alles in rechtlichen Rahmen bleibt. So ist die Theorie.
Rein rechtlich gesehen, darfst du diese Arbeit nicht ausführen, wenn du die Sachkundeprüfung nicht erfolgreich abgelegt hast.
Moin.
Ja, dafür brauchst Du die Sachkundeprüfung. § 34a GewO sagt es selbst in Abs. 1A, Satz 2 Nr. 1 aus:
"Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr"
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