SF-Einstufung bei Fahrzeugwechsel unterjährig ?
Wir haben ab dem 01.01.2015 ein Fahrzeug bei Versicherung A... versichert, -mit SF3. Nun haben wir dieses Fahrzeug Ende März 2015 verkauft und ein neues zugelassen, ebenfalls wieder bei gleicher Versicherung, -wieder mit SF 3. Nun mussten wir uns am 20.10.2015 ein anderes Fahrzeug kaufen, haben dieses wieder bei Versicherung A... versichert und bekamen nun die Beitragsrechnung wieder bis ins nächtse Jahr mit SF3 voll durchberechnet. Auf telef. Nachfrage sagte man mir, dies sei korrekt, auch wenn ich bei der gleichen Versicherung bleibe, so wird das jetzt aktuelle Fahrzeug auch noch bis zum 20.10.2016 weiterhin in SF3 bleiben, da ich unterjährig das Fahrzeug gewechselt habe. Kann das sein ? Dann fahre ich ja fast 2 Jahre in SF3 und nur weil wir dummerweise die Fahrzeuge wechseln mussten werden wir nicht in SF4 eingestuft ? Das kann doch nicht sein? Wie erwähnt, wir haben nicht den Versicherer und auch nicht den Halter gewechselt, nur die Fahrzeuge, das eine abgemeldet und max. 5 Tage später das andere angemeldet. Wer kennt sich aus zu diesem Sachverhallt und kann mir helfen, Danke.
4 Antworten
Auf Grund der hauptfalligkeit 20.10.2016 wird auch dann erst herunter gestuft. Es gibt aber die Möglichkeit, den Vertrag am 1.1. 2016 auf Beginn 1.1. Zu stellen und dann sofort die bessere SF klasse zu erhalten. Passiert allerdings vorher ein SF schädlicher Versicherungsfall, werdet ihr auch erst am 20.10.2015 hoch gestuft sofern zwischenzeitlich keine vertragsanderung vereinbart wird.
Auf Grund der hauptfalligkeit 20.10.2016 wird auch dann erst herunter gestuft.
Liebe TerhorstAgentur, diese Aussage ist leider falsch und das Gegenteil kannst du bei jeder Gesellschaft nachlesen in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!
Es wird grundsätzlich bei jedem Versicherer jeweils zum 1.1. neu gestuft! Egal ob nun ein Ablauf zum Kalenderjahr in der Police steht oder eben ein unterjähriger Kfz-Versich.vertrag, also ddas Ablaufdatum währen dem Jahr festgeschrieben ist in der Police!
Der einzige Unterschied beim unterjährigen Kfz-Versich.vertrag ergibt sich bei der Prämienberechnung: die neu gestufte Beitragsrechnung erhält der Kunde nicht bereits zum 1.1. wie gestuft worden ist, sondern der geänderte Beitrag ist erst zur nächsten Beitragsfälligkeit wirksam!!!
Habe genau dass gleiches Problem. Im Oktober habe ich den Fahrzeug gewechselt und meine Versicherung (allsecur) hat mein bestehende Vertrag einfach auf unterjärigen Vertrag umgestellt. Nach meine telefonjsche Nachfrage ob sie es normal finden das Mann 22 Monate mit SF 3 fährt sagen die einfach ja. Habe natürlich den Vertrag widerrufen. Wenn man schon bei der Vertragabschlüss so was macht was kann man in Versicherungsfall erwarten?
Hab' jetzt auch den Vertrag widerrufen, -echt -wenn man nicht wirklich alles haargenau kontrolliert und einmal vertraut -schon wird man abgezockt. Sorry, -aber 22 Monate lang in einer SF-Klasse bleiben..anderst kann ich das nicht nennen.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
Habe heute zu Huk gewechselt, bei denen läuft es bis 1.1.2016 und wird in der nächste klasse runtergestuft.
HUK hat hier auch die besseren Bedingungen:
Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz mindestens 6 Monate bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang eingestuft.Hey Reeder777,
dabei hält sich die AllSecur einfach nur an ihre gültigen Bedingungen, welchen du durch deine Unterschrift die Zusage erteilt hast, die da wäre:
Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versich.schutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 12 (Tabellen zum SF-Klassensystem) eingestuft.
Ergo nur mal kurz die AKB nachlesen, dann wisst ihr auch Bescheid, was ihr eigentlich mit der Vertragsunterschrift überhaupt gegengezeichnet habt - und nicht immer gleich die Schuld bei den anderen suchen :-((
Versicherungsvertrag habe ich vor 3 Jahren unterschrieben. Es war ein Vertrag wo immer zum 1.1 man in eine bessere SF klasse weitergerutscht hat. Aber bei der Fahrzeug Wechsel hat allsecur es auf unterjärigen Vertrag umgestellt. Und genau weil ich AGB lese habe ich den Vertrag widerrufen. wer die Schuld hat, habe ich gar nicht gesagt. Es war nur die Situation beschrieben.
Da wirst du wohl nicht umhinkommen, mal das Kleingedruckte, also die Bedingungen zu lesen. Die sind bei den verschiedenen Gesellschaften durchaus unterschiedlich. Ggf. kannst du den Versicherer ja hier nennen, dann macht sich vielleicht jemand diese Arbeit für dich.
In jeden Fall kannst du aber noch wechseln. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht!
Ein Tipp: Hauptfälligkeit auf den 01.01. legen lassen.
... aber die Versicherung handelt doch völlig korrekt, wenn denn deren Spielregeln die lieben Kunden so abzocken lassen und die dort trotzdem unterschreiben. Meine macht es eben nicht, da kommt ab 01.01. automatisch die nächste SF-Klasse. Viel Glück.
Genau, bei mir handelt es sich auch um die Allsecur, -bekam die gleiche Antwort. Habe jetzt mal bei einigen anderen Versicherern nachgeschaut, -bei denen steht in den Bedingungen genau das Gleiche....ist wohl so eine generelle Abzocke. Wird sich also ein Widerruf des Vertrags nicht lohnen.
Oder kennt jemand eine Versicherung die das Problem etwas "kundenfrendlicher" angeht ?