Sexuelle Belästigung im Schwimmbad - welche Strafe?
Hey Leute😊 Ich hatte vor kurzem bereits eine Frage bezüglich sexueller Belästigung im Schwimmbad gestellt… gestern war ich mit einer Freundin dann wieder im Schwimmbad und ein Junge, 18 Jahre alt, ist dieses Mal wirklich zu weit gegangen😬 Als er an mir vorbeigegangen ist, hat er meine Bikinihose heruntergezogen und mich in meinem Intimbereich berührt. Er hat mich ganz leicht festgehalten, ich konnte dann aber sofort weglaufen. Eigentlich hat das niemand gesehen, deshalb dachte er wahrscheinlich auch, dass er das einfach so machen kann🙄 Ich hab das dann dem Bademeister gemeldet, der meinte, dass es Kameras außerhalb der Umkleiden dort gibt. Auf einer konnte man tatsächlich alles sehen, worauf er sofort die Polizei gerufen hat. Der Junge hat Hausverbot bekommen und sie haben ihn dann auch mitgenommen. Jetzt würde mich aber wirklich interessieren, was mit ihm passiert… welche Strafe kann man dafür bekommen? Was hat er zu erwarten?
Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben😊 Liebe Grüße, Leni😘
13 Antworten
Sehr gut, dass du das sofort gemeldet hast.
Hier gilt dann aber noch das Jugendstrafrecht.
Ich hoffe dir geht es den Umständen entsprechend gut und du hast damit dafür gesorgt, dass keine andere Frau eine ähnliche Tat dieses Mannes erleben muss.
Also wahrrscheinlich:
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Es ist keine Interpretation. Das war ganz klar eine sexuelle Tat und sexuelle Belästigung/Übergriff. Da gibts nichts zu deuten.
alles, was gegen den Willen einer Person geschieht, ist absolut nicht ok und das sieht das Gesetz auch so vor, dass sogar verbale Übergriffe angezeigt und geahndet werden können.
Eine gute Erziehung in Elternhaus und Schule tragen zum großen Teil zur Vermeidung solchen übergriffigen Verhaltens bei.
Man neigt heute leider sehr dazu so etwas herunter zu spielen.
Das ist doch gerade die Frage, war es eine Sexuelle Tat (also §177) oder eine sexuelle Bel6astigung (§184). Ich denke auch, dass es sexuelle Tat (§177) war, aber man kann es sehr wohl auch "nur" als sexuelle Belästigung (§184) interpretieren. Das liegt sehr wohl im Ermessungsbereich des Staatsanwalt.
Sexuelle Belästigung (§ 184) ist nicht das selbe wie Sexueller übergriff (§177). Eines von beiden wars, aber der unterschied sind bis zu 3 Jahre mehr Gefängnis.
Hallo,
die Frage ist, ob du in irgendeiner Weise geäußert oder gezeigt hast, dass du das nicht willst.
Denn das ist die Frage, die entscheidend ist, ob es sexuelle Nötogung oder sexuelle Belästigung ist.
Zudem kommen bei der Verurteilung einige Faktoren hinzu.
- wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt?
- ist es die erste Tat, für die er vor Gericht steht ( dass es nicht die erste Tat würde ich sogar annehmen, aber viel wird nicht angezeigt)
- zeigt er sich reuig?
Nachdem wir diese Fakten nicht kennen, ist es schwer die Strafe zu bestimmen.
Bei jemanden, der nach Jugendrecht und bei einer Ersttat wegen sexueller Belästigung verurteilt wird, sind es in der Regel Sozialstunden.
Desweiteren wird er vermutlich einen schönen Stress mit seinen Eltern bekommen.
Darüber hinaus steht Dir als Geschädigte die Option offen ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen.
Ist immer eine Frage wie das Gericht das wertet. Von daher ist es schwer zu sagen wie hoch die Strafe ausfällt.
Zu §§ 184i und 177 StGB wurde ja schon alles gepostet.
Du bist 16, aber wenn Du U14 gewesen wärst, wäre noch § 176 StGB dazugekommen.
Aber sinnvoll: Macht nicht einfach eine Strafanzeige (Anzeige einer Straftat), sondern stellt einen Strafantrag (Beantragung der Bestrafung des Täters)!
Der (hier wahrscheinlichere) § 177 StGB ist zwar ein Offizialdelikt (wird zwingend verfolgt), der § 184i StGB ist aber nur ein Antragsdelikt.
§ 184i bezieht sich zwar auf Grapschen über der Bekleidung (was hier nicht vorliegt), aber es kann ja nicht schaden, bei Gelegenheit nachzufragen. ;-)
Ansonsten nicht enttäuscht sein, wenn sich das Ergebnis - zumal bei Jugendstrafrecht - in Grenzen hält!
Und es wäre schön, wenn Du hier posten könntest, wie es ausgegangen ist. ;-)
Danke für deine Antwort☺️ Ich berichte, wenn ich daran denke😘
Wie alt bist du? Es ist wichtig zu wissen ob du volljährig bist oder nicht.
Ich bin 16.
oof
Hmm, in dem Fall ist es sexuelle belästigung an einem minderjährigen. In dem Fall kann die Strafe auch mal mehrere Jahre im Knast betragen.
Ich hoffe so sehr, dass er in Gefängnis kommt dafür😬 Meine Freundin hat er neulich auch schon, wenn auch nicht so extrem, belästigt und man konnte es ihm nicht nachweisen. Ich würde ihn sofort wegsperren🙄
Es ist wichtig zu wissen ob du volljährig bist oder nicht.
Nein. Die Frage wäre: U14 oder Ü14?
Danke😊 Dass ich das nicht möchte, hab ich natürlich sofort gezeigt und andere haben es auch gehört, sie waren nur nicht da, bevor ich mich sowieso schon losreißen konnte. Also das erkennt man auch auf dem Video ganz deutlich😬 Die anderen Fragen kann ich natürlich nicht beantworten, da muss ich wohl abwarten. Aber vielen Dank für deine Antwort😘