Sexuelle Belästigung mit dem Nachbarn?

7 Antworten

Eine Anzeige wegen §183 StGB wäre möglich. Ich denke, dass ihr das Videomaterial durchaus verwenden könnt. Es sollte aus den Aufnahmen aber klar hervorgehen, dass die Handlungen im Zusammenhang mit Euch stehen. Also, dass er das was er gemacht hat nicht auch ohne Eure Anwesenheit gemacht hätte.

Je nachdem, was ihr mit der Anzeige erreichen wollt, kann es sinnvoll sein, vor Anzeige einen Anwalt einzuschalten.

Du solltest auf jeden Fall die Polizei verständen und ggf. eine Anzeige machen. Vor allem wegen Deiner minderjährigen Schwester.

Was ist das den für ein Vogel. Ich würde im ein kleinen Besuch abstatten und danach würde der Ausziehen. Das zählt aber unter Selbstjustiz und ist strafbar weshalb ich dir das nicht empfehlen würde. Polizei einschalten und das jedesmal wenn er sowas macht. Auch wenn es 5 mal am Tag ist (und Anzeige erstatten.

Sorry das ich jetzt bescheuert antworte aber was ich machen würde ist erstmal die Polizei holen und dann umziehen. Solche Leute sind schrecklich denen muss man aus dem Weg gehen.

Auf jeden Fall kann man ihn anzeigen.

DerEnd30ss  01.07.2020, 10:55

Solche Leute brauchen in erster Linie mal Fett auf die Fresse. Leider ist das verboten.

Rudi7701 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 10:53

Das Problem ist das wir unser Haus verkauft haben und diese Eigentumswohnung erst jetzt vor 2 Monate gekauft haben und soviel schon da reingesteckt haben . Also umziehen geht erstmal nicht außer vieleicht wieder zu verkaufen und was neues suchen. Na dann denk ich mal das wir zur Polizei erstmal gehen werden . Vielen Dank

CommanderGregor  01.07.2020, 10:54
@Rudi7701

Gerne :)

Ich bin mir sicher das der Typ für eine Weile sitzen muss. Dann seid ihr ihn für ein paar Monate erstmal los.

In seiner Wohnung kann jemand sexuelle Handlungen nach seinem Belieben vornehmen. Es ist niemand gezwungen, durch das Fenster in seine Wohnung zu schauen.