Selbstanzeige vermindert deutlich die Strafe? (Bei sexueller Belästigung)?
Ein Freund der 22 ist, hat nur vor cam einer 13.jährigen pornographische inhalte gezeigt und sein *.... gezeigt, außerdem sexuelles geschrieben mit ihr.
Aber er wollte sie nicht treffen oder so - Ihr Vater hat das mitbekommen und machte eine anzeige vor ca. 3tagen bisher hat er noch nichts in briefkasten..
er ist nicht vorbestraft hat eine weiße weste. Welche strafe droht ihn bei solcher anzeige wie macht es sich bemerkbar wenn er sich selbstanzeigt? Was kann ein Rechtsanwalt dabei bewirken ??
6 Antworten
Hier kannst du nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung
Schuldige ich habe es kopiert, da es falsch verstanden werden kann.
Hallo lies doch!! Meinen Kommentar!
vor ca. 3tagen bisher hat er noch nichts in briefkasten..
Das wäre auch eher verwunderlich.
"Er" sollte sich warm anziehen und ggf. einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen, denn es geht hier nicht um sexuelle Belästigung, der Tatvorwurf wäre hier sexueller Missbrauch von Kindern.
Hat er denn gewusst dass sie 13 ist? Falls sie sich als älter ausgegeben hat wird es vermutlich auf einen Freispruch hinauslaufen.
Ja hat er
Das Mittel der Selbstanzeige gibt es ausschließlich im Steuerstrafrecht.
Strafmildernd wirkt sich lediglich aus, wenn der Beschuldigte ein Geständnis ablegt, um dem Opfer den Auftritt vor Gericht zu ersparen.
Er ist nicht vorbestraft, soll wohl heißen, dass er jetzt das erste Mal erwischt wurde???
Das Mittel der Selbstanzeige gibt es ausschließlich im Steuerstrafrecht.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige gibt es ganz allgemein im Strafrecht. Lediglich die Straffreiheit unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Spezialität des Steuerstrafrechts.
Strafmildernd wirkt sich lediglich aus, wenn der Beschuldigte ein Geständnis ablegt, um dem Opfer den Auftritt vor Gericht zu ersparen.
Strafmildernd könnte sich auch auswirken, wenn die Tat als solche sonst unentdeckt geblieben wäre oder die Beweise nicht zur Anklageerhebung ausgereicht hätte. Das Verhalten nach der Tat ist ein Kriterium der Strafzumessung.
Wenn er bereits angezeigt wurde, hilft eine Selbstanzeige auch nichts mehr. Helfen kann es für das Strafmaß, sich reumütig zu zeigen und an der Aufklärung mitzuwirken.
was kann ein rechtsanwalt machen? & was wäre das wenigste was passiert an strafe was das schlimmste?
Das wenigste wäre eine Einstellung der Ermittlungen, zum Beispiel weil der Vater den Strafantrag zurückzieht und die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht oder aus Mangel an Beweisen.
Das schlimmste wäre eine Freiheitsstrafe - allerdings glaube ich nicht, dass es hierzu kommt.
Das Wahrscheinlichste ist eine Geldstrafe, ca. 10 bis 30 Tagessätze würde ich mal vermuten, je nach Schwere des Vergehens, und nur wenn er sich einsichtig und kooperativ gezeigt hat, sonst mehr.
Ein Anwalt kann sicher helfen, die Strafe zu drücken, wird aber auch einiges kosten.
10.-30. tagessätze ? Er ist in der ausbildung 3.Lhr. Netto 400€ brutto 550€ das heißt dann wie viel??
weil der Vater den Strafantrag zurückzieht und die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht ... 10-30 Tagessätze.
Das wird nicht funktionieren. Es geht um ein Vergehen nach § 176 (4) StGB.
Da sieht das Gesetz im Normalfall nicht einmal eine Geldstrafe vor, einen Strafantrag aber eben auch nicht.
In der Tat, ich hatte jetzt nur an § 184 StGB gedacht.
Das finde ich aber schon heftig, dass das Zeigen solcher Filme auf eine Stufe gestellt wird mit der tatsächlichen Vornahme sexueller Handlungen. Aber so ist es wohl!
nd ich dachte, das Internet lügt.
Ganz abgesehen davon, liegt hier auch noch kein ganz anderes Delikt vor, dass viel schwerer wiegt.